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SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2013.3.

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Antragstitel

Änderung beim Vorgehen bei Handlungsunfähigkeit des LVor

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, in der Landessatzung in § 10(9) den Passus

"In einem solchen Fall ist schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes."

zu ersetzen durch:

"In einem solchen Fall übernimmt der dienstälteste saarländische Kreisvorstand als kommissarische Vertretung die Aufgaben des Vorstandes. Die Vertretung beschränkt sich auf das laufende Geschäft, die Erfüllung von Rechtspflichten und die Herbeiführung einer Vorstandsneuwahl. In der Regel ist hierzu schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes."

Begründung:

Aufgrund der Ereignisse um den Vorstand und der daraus resultierenden Probleme ist es sinnvoll, diese Änderung der Satzung analog zur Bundessatzung vorzunehmen

Aktuelle Fassung

In einem solchen Fall ist schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Neue Fassung

In einem solchen Fall übernimmt der dienstälteste saarländische Kreisvorstand als kommissarische Vertretung die Aufgaben des Vorstandes. Die Vertretung beschränkt sich auf das laufende Geschäft, die Erfüllung von Rechtspflichten und die Herbeiführung einer Vorstandsneuwahl. In der Regel ist hierzu schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Antragsbegründung

Aufgrund der Ereignisse um den Vorstand und der daraus resultierenden Probleme ist es sinnvoll, diese Änderung der Satzung analog zur Bundessatzung vorzunehmen

Datum der letzten Änderung

18.10.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • "In einem solchen Fall übernimmt der dienstälteste Kreisvorstand als kommissarische Vertretung die Aufgaben des Vorstandes. Die Vertretung beschränkt sich auf das laufende Geschäft, die Erfüllung von Rechtspflichten und die Herbeiführung einer Vorstandsneuwahl. In der Regel ist hierzu schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes." -- Selbe Intention, aber IMHO etwas klarer. JanNiklasFingerle 16:19, 15. Okt. 2013 (CEST)
  • Evtl. so formulieren, dass er gezielt nur die zu ändernden Sätze formuliert, da andere Anträge evtl. an der Ämteraufzählung etwas ändern wollen, da sich diese in den anderen Anträgen ändern könnten. JanNiklasFingerle 16:20, 15. Okt. 2013 (CEST)
    • Die Vorstandszusammensetzung ergibt sich ja aus einem anderen Absatz. Ich werde aber heute im Laufe des Tages nochmal überlegen, wie ich den Antrag entsprechend gezielt auf die letzten beiden Sätze abzielen lassen kann Wanderpirat
      • Ist angepasst, hoffe, er stößt so auf Zustimmung und die Bearbeitung nur eines gewissen Teils eines Absatzes ist in dieser Form zulässig^^ Ausserdem habe ich noch "saarländisch" vor Kreisvorständen ergänzt Wanderpirat
  • ...
  • ...

Diskussion

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