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SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmänderung 007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

PA-007

Einreichungsdatum

2013/2/20 20:10:28 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Staatliche Anerkennung des Berufes der OTA (Operationstechnischen Assistenz)

Antragsteller

SanguisDraconis

Antragsart

Programmänderung


Antragsgruppe

Gesundheitspolitik

Antragstext

Es wird beantragt, folgenden Punkt an geeigneter Stelle in das Programm der Piratenpartei Saarland aufzunehmen.

"Die Piratenpartei Saarland setzt sich für eine staatliche Anerkennung des Berufes der OTA (Operationstechnischen Assistenz) auf Bundesebene, mindestens aber auf Landesebene, ein. Als Grundlage dazu ist die bisherige Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu nehmen. Durch eine staatliche Anerkennung dieses Berufes sind endlich bereits bestehende Benachteiligungen gegenüber staatlich anerkannten medizintechnischen- und Pflegeberufen zu beseitigen."

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

Die Piratenpartei Saarland setzt sich für eine staatliche Anerkennung des Berufes der OTA (Operationstechnischen Assistenz) auf Bundesebene, mindestens aber auf Landesebene, ein. Als Grundlage dazu ist die bisherige Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu nehmen. Durch eine staatliche Anerkennung dieses Berufes sind endlich bereits bestehende Benachteiligungen gegenüber staatlich anerkannten medizintechnischen- und Pflegeberufen zu beseitigen.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Seit 1996 gibt es in Deutschland den Beruf der OTA und dieser ist bis heute nicht staatöich anerkannt. Dadurch entstehen sowohl den Azubis, den fertig Ausgebildeten sowie den Krankenhäusern massive Nachteile. Azubis erhalten wegen der nicht staatlichen Anerkennung oftmals keine Ausbildungsbeihilfe und haben keinen Richtwert, nachdem sie vergütet werden. Überwiegend wird zwar die Ausbildungsvergütung an die Vergütung des Krankenpflegers angepasst, jedoch ist dies nicht durch eine Kammer geregelt. Wohingegen an einer Klinik daher Rund 800€ Brutto im ersten Jahr gezahlt werden, können woanders ganz legal nur 200€ oder noch weniger gezahlt werden. Weiter noch, es besteht derzeit die Möglichkeit, dass Azubis auch Lehrgeld zahlen müssen (kommt derzeit nicht vor, kam aber bereits vor). Gleichen Nachteil haben sie nach der Ausbildung auch: es gibt für diese Berufsgruppe keine Tarife, daher kann jedes Krankenhaus nach Willkür zahlen. Die Krankenhäuser werden dadurch in sofern benachteiligt, dass sie gemeinsam die Ausbildung in der dafür vorgesehenen Schule (im Saarland am Winterbergklinikum) tragen müssen. Diese Gelder, die sonst von Ministerium für Bildung übernommenw erden, knapsen sich die Kliniken von verschiedenen Budgets ab. Dadurch dass die Auszubildenden direkt für eine Arbeit im OP ausgebildet werden, ist eine bessere Planbarkeit zur Beseitigung des Fachkräftemangels gegeben. Man kann geziehlt Leute für den OP ausbilden und muss keine examinierten Lrankenpfleger abziehen, an denen es ohnehin mangelt (um Missverständnisse vorzubeugen: die Weiterbildung soll nicht abgeschafft werden!). Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ohne staatliche Anerkennung leider keine Studienberechtigung vorliegt. Es ist so nicht möglich an einer FH sich durch ein Studium weiterzuqualifizieren.

Kurzfassung der Begründung: es geht darum, endlich Gleichheit in den Pflege- und medizintechnischen Berufen zu schaffen.


Datum der letzten Änderung

03.03.2013

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht - Antrag noch nicht gesperrt.