Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 011

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2013.1.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.


Antragstitel

Amtszeit und Vertretungsreglung des Vorstandes

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 10 Abs. 3 wie folgt zu ändern.

Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag für die Dauer von zwei Jahre (24 Monate) gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Landesparteitag vorgenommen. Die so nach gewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Landesvorstandes. Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus oder kann seinen Aufgaben vorübergehend nicht nachkommen, so beschließt der Landesvorstand in der nächsten Vorstandssitzung die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Landesvorstandes. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Vorstandsmitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des Landesverband ist.

Aktuelle Fassung

§ 10 (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Neue Fassung

§ 10

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag für die Dauer von zwei Jahre (24 Monate) gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Landesparteitag vorgenommen. Die so nach gewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Landesvorstandes. Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus oder kann seinen Aufgaben vorübergehend nicht nachkommen, so beschließt der Landesvorstand in der nächsten Vorstandssitzung die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Landesvorstandes. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Vorstandsmitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des Landesverband ist.

Antragsbegründung

erfolgt beim Landesparteitag

Datum der letzten Änderung

12.05.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...