SL:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/15.WP/Anfrage 003

Piratenfraktion-nrw.png Dies ist ein/e Anfrage (im Entwurfsstadium) der Basis für die Landtagsfraktion Saarland in der15.WP.

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Antragstitel

Kalksteinbruch Rubenheim - Pflegezonen und Bürgerbeteiligung

Antragsteller
Antragsstatus

Entwurf


Antragstyp

Anfrage

Antragstext

Im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim stelle ich der Landesregierung folgende Fragen:

1. Nach dem MAB-Programm* der UNESCO sollen Kernzonen einer Biosphäre von einer Pflegezone umgeben sein, damit kein harter Übergang von Wildnis zu Bereichen üblicher Nutzung besteht. Dies wird im Saarländischen Naturschutzgesetz in § 10 Abs. 3 Nr.2 kodifiziert.

a. Wieso wurde und wird im Bereich des "Hanickel" südlich der Kernzone "Kalbenberg Süd" der Biosphäre Bliesgau von der Einrichtung einer Pflegezone abgesehen?

b. Welche Abwägungen führten zur Herausnahme des Golfclub Katharinenhof aus der Pflegezone bzw. dem Naturschutzgebiet "Südl. Bliesgau / Auf der Lohe" (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Südlicher Bliesgau/Auf der Lohe)?

2. Nach § 10 Abs. 2 Nr.3 des Saarl. Naturschutzgesetzes dient die Biosphäre Bliesgau als Modell der auf aktive Bürgerbeteiligung gestützten Regionalentwicklung.

a. Welche Instrumente der Bürgerbeteiligung stehen im Zusammenhang mit der zitierten Norm zur Verfügung?

b. Ist eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der aktuellen Erweiterung des Kalksteinbruchs Rubenheim (SZ vom 28.01.2013) geplant?

c. Wenn ja, wie soll diese Aussehen?

d. Wenn nein, warum wird auf eine Bürgerbeteiligung verzichtet? Welchen Sinn ergibt vor diesem Hintergrund die Aufnahme der Bürgerbeteiligung in das SNG, wenn gerade § 10 Abs. 3 Nr.3 SNG die Beteiligung des Bürgers in Entwicklungszonen hervorhebt?

e. Wurde bei den ersten Genehmigungen über 2,85 ha und 7,17 ha (Bauschein 748-2010 v. 14.06.2011) des Kalksteinbruchs Rubenheim der Bürger beteiligt?

f. Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

g. Wenn nein, warum wurde davon abgesehen?

3. Die Landesstraße 2. Ordnung L231 dient als Zubringer zu dem Kalksteinbruch Rubenheim.

a. Für welches Verkehrsaufkommen ist die L231 auf dem Streckenabschnitt Rubenheim - Erfweiler-Ehlingen ausgelegt?

b. Inwieweit und durch welche Behörde werden Auflagen bezgl. der Reinigung der L231 durch den Betreiber des Kalksteinbruchs überwacht?

MAB = Man and the Biosphere


Antragsbegründung

Zu den gestellten Fragen finden sich keine öffentlichen Hinweise. Deshalb soll die LReg Farbe bekennen.


Datum der letzten Änderung

07.03.2013


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