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SH:LPT2015.2/Anträge/S120 - Auflösung des LV - Anpassung an Bundessatzung

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.2.

Antrag Nummer S120 an den Landesparteitag 2015.2.
Beantragt von
Malte S.
Titel
Auflösung des LV - Anpassung an Bundessatzung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel
Satzung, Teil A

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: § 12 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 12 Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung oder Verschmelzung erfolgt entsprechend der Bundessatzung.

(2) Beschlüsse über die Auflösung und Verschmelzung des Landesverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesparteitages.“

Aktuelle Fassung:

"§ 12 Auflösung und Verschmelzung

Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung."

Neue Fassung:

„§ 12 Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung oder Verschmelzung erfolgt entsprechend der Bundessatzung. (2) Beschlüsse über die Auflösung und Verschmelzung des Landesverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesparteitages.“

Begründung

§ 13 Absatz 5 Bundessatzung schreibt vor, dass die Landessatzungen explizit eine Regelung zur Zustimmung des Bundesparteitages im Falle von Auflösungen und Verschmelzungen erfordern. Diese kann zwar implizit bereits als in dem Verweis auf die Bundessatzung enthalten angesehen werden. Durch diese Änderung wird jedoch ohne Zweifel den Anforderungen nachgekommen.


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