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SH:LPT2011.1/Programmatische Anträge/06.01.06-Bürgerrechte
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Antrag
Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird diese erneut diskutiert. Einen solchen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenartiger Abgleich ist für uns nicht akzeptabel.
Begründung des Antrages (optional)
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
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