RP Diskussion:Geschäftsordnung/Gründungsversammlung
Besondere Versionen
Erstattungsanspruch für Bestellungen im Namen des LVs
(Idee von Knut aus der CV-Liste geklaut, muß noch angepasst werden)
Führt ein Pirat im Namen der PP einen Einkauf durch, tätigt eine Bestellung oder gibt eine Dienstleistung in Auftrag, so ist als Rechnungsanschrift grundsätzlich und ohne Ausnahme Piratenpartei Hessen, Postfach 900502, 60445 Frankfurt am Main anzugeben. Andernfalls hat er diese Aktion nicht im Namen der PP durchgeführt und die PP ist auch nicht erstattungspflichtig.
Ab einem Bruttobetrag von 100,00 Euro ist auch bei einem normalen Einkauf eine Rechnung erforderlich. Abweichende Lieferadressen sind sinnvollerweise aufzuführen.
Eine Rechnung muß folgende Daten aufweisen: Rechnungsdatum, Lieferdatum, Name und Adresse der liefernden Person/Firma, deren Steuernr.,
Name und Anschrift der empfangenden Person( hier PPH,Pf 900502....) ggf. Lieferadresse, Art und Umfang der Leistung oder Lieferung, Kosten der Leistung oder Lieferung, Mwst. muß gesondert ausgewiesen werden.
Eine zu erstattende Rechnung oder ein zu erstattender Zahlungsbeleg (Kassenzettel ) muß spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum / Belegdatum dem Schatzmeister zumindest als Faxkopie vorliegen, ansonsten verfällt der Erstattungsanspruch.
Gegenüber liefernden Firmen/ Personen ist darauf hinzuwirken, das zwischen dem Abrechnungszeitraum bzw. dem Lieferdatum und dem Rechnungsdatum maximal 30 Kalendertage liegen.
Falls eine Rechnung oder ein Einkauf unter Hundert Euro oder ähnliches durch einen Piraten mittels seiner persönlichen EC oder Kreditkarte und nicht mit Bargeld oder einer PP eigenen EC oder Kreditkarte abgewickelt wurde, gilt folgendes: Der hierfür erstellte Beleg ist kein Zahlbeleg. Deshalb kann eine Erstattung nur unbar auf das belastete EC-/Kreditkartenkonto geleistet werden oder kann in bar nur gegen eine vorab erstellte Empfangsbestätigung (Quittung) durch den EC- oder Kreditkartenbesitzer erfolgen.
Ich stelle diesen Antrag zum einen weil ich möchte das die PPH die gesetzlichen Bestimmungen einhält, zum anderen damit der Schatzmeister seinen Verpflichtungen, mit einem noch zu vertretenden Aufwand, nachkommen kann.
- Was hat das mit der Geschäftsordnung für die Gründungsversammlung zu tun? --Unglow 07:57, 21. Mai 2008 (CEST)
- Der Titel dieser Seite lautet "Geschäftsordnung" nicht "Geschäftsordnung für die Gründungsversammlung". Insofern denke ich, daß wir dieses Seite sinnvollerweise etwas allgemeiner Verwenden sollten, als nur für die Gründungsversammlung.
- Zumindest die erste Überschrift spricht von der Gründung. Wenn es mehrere Geschäftsordnungen gibt, dann sollten diese IMHO auch auf mehrere Seiten verteilt werden, sonst gibts Chaos. Diese Seite kann man dann ja umbenennen, damit es klar ist.--Unglow 20:33, 29. Mai 2008 (CEST)
- Die Überschrift lässt sich nach der Gründung des LVs ganz einfach durch Edit in "Geschäftsordnung für den Landesparteitag Rheinland-Pfalz" ändern. Insofern ist dieses Argument ziemlich schwach. Nachdem die GO für die GV nach der GV in dieser Form auch nicht mehr gebraucht wird, lohnt es auch nicht wirklich, sie als eigenständige Seite aufzuheben (in der VH bleibt sie ja sowieso erhalten). --Bodo Thiesen 23:13, 29. Mai 2008 (CEST)
Anträge
"Eigenständige Anträge müssen beim Versammlungsleiter schriftlich und begründet eingereicht werden. "
"Wahlen zu Ämtern der Gründungsversammlung sind auf Antrag eines Piraten geheim durchzuführen"
heißt das, der Antrag auf geheime Wahl muss schriftlich eingereicht werden?! --Unglow 09:54, 28. Mai 2008 (CEST)
- Antrag auf Geheime Wahl ist ein Antrag zur Geschäftsordnung. Damit fällt er nicht unter diesen Satz. --Bodo Thiesen 20:24, 29. Mai 2008 (CEST)
- Wo wird denn zwischen GO-Anträgen und "normalen" Anträgen unterschieden? Wo ist definiert, was ein GO-Antrag ist? --Unglow 20:33, 29. Mai 2008 (CEST)
- I'm on it ;)
- Ein GO Antrag ist ein Antrag, der das Tagesgeschäft regelt. Ein GO-Antrag kann über die Versammlung hinaus keine Auswirkung haben. Alles, was nicht in diese Beschreibung fällt, ist kein GO-Antrag. --Bodo Thiesen 23:13, 29. Mai 2008 (CEST)
- Wo wird denn zwischen GO-Anträgen und "normalen" Anträgen unterschieden? Wo ist definiert, was ein GO-Antrag ist? --Unglow 20:33, 29. Mai 2008 (CEST)
- Da steht übrigens auch: "Jeder Pirat mit Stimmrecht kann mündlich beim Wahlleiter eine geheime Abstimmung beantragen." alleine damit ist Deine Frage eigentlich beantwortet. --Bodo Thiesen 23:13, 29. Mai 2008 (CEST)