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RP:Landtagswahl 2011/Plakatierung/RG Montabaur/VGHachenburg

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Auflagen zur Plakatierung

Folgende Hinweise sind bei der Anbringung der Plakattafeln zu beachten:

  1. Der Straßen/Fußgängerverkehr darf durch die Werbetafeln nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
  2. Die Werbeflächen sind unmittelbar nach der Wahl wieder zu entfernen.
  3. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
  4. Die Plakattafeln sind mit isoliertem Draht o. Kabelbindern an Werbeträgern anzubringen.
  5. Beschädigungen durch die Anbringung von Wahlwerbung sind vom Verursacher wieder zu beseitigen .
  6. Die genutzten öffentlichen Flächen sind nach der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  7. Die Plakattafeln sind so anzubringen, dass keine Gefahr durch Herabfallen oder Umstürzen gegeben ist.
  8. Sollten Werbeflächen Anlass zu Beanstandungen geben,so sind diese umgehgen, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.