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RP:Landtagswahl 2011/Plakatierung/RG Montabaur/VGHachenburg
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Auflagen zur Plakatierung
Folgende Hinweise sind bei der Anbringung der Plakattafeln zu beachten:
- Der Straßen/Fußgängerverkehr darf durch die Werbetafeln nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
- Die Werbeflächen sind unmittelbar nach der Wahl wieder zu entfernen.
- Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
- Die Plakattafeln sind mit isoliertem Draht o. Kabelbindern an Werbeträgern anzubringen.
- Beschädigungen durch die Anbringung von Wahlwerbung sind vom Verursacher wieder zu beseitigen .
- Die genutzten öffentlichen Flächen sind nach der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
- Die Plakattafeln sind so anzubringen, dass keine Gefahr durch Herabfallen oder Umstürzen gegeben ist.
- Sollten Werbeflächen Anlass zu Beanstandungen geben,so sind diese umgehgen, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.