RP:Landesparteitag 2012.2/WO Vorschlag jovoelcker

Vorschlag zur Wahlordnung der AV-NRW-BTW13 (Von jovoelcker) (Auch in RP anwendbar)

Stand: 13.10.2012

Die Kandidatenvorstellung

Jeder Kandidat hat X Minuten Zeit, sich vorzustellen.

Die Kandidatenbefragung

Nach der Erstvorstellung eines Kandidaten hat die Versammlung die Möglichkeit, den Kandidaten zu befragen. (Eine Abstimmung über den Willen zur Befragung findet nicht statt!)

Das Wahlsystem

Gewählt wird in zwei Phasen:

  • Phase 1 - Legitimation: Es wird eine "Ja/Nein/Enthaltung"-Wahl durchgeführt, um die Kandidaten für die Liste zu legitimieren.
    • Alle Kandidaten, die mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, gelten als akzeptiert und können im Folgenden für Phase 2 kandidieren.
    • Ist keines der drei Felder angekreuzt, zählt dies als Enthaltung.
  • Phase 2 - Sortierung: Es existieren 3 Blöcke, die gleichzeitig gewählt werden:
    • Platz 1-3
    • Platz 4-6
    • Platz 7-X
  • Jeder akzeptierte Kandidat muss zu Beginn der zweiten Phase die Blöcke benennen, in welchen er kandidiert.
  • Daraufhin werden drei verschiedenfarbige Wahlzettel an die Wähler verteilt, auf denen folgende Informationen enthalten sind:
    • Je Block die Kandidaten mit Name und Nummer
    • Je Kandidat 5 Felder zur Gewichtung von -1 bis 3
  • Die Auszählung der zweiten Phase gestaltet sich wie folgt:
    • Auflistung der Menge der Zahlenwerte -1 bis 3 je Block
      • Ist kein Feld angekreuzt, zählt dies als Zahlenwert 0.
    • Primäre Sortierung der Kandidaten absteigend durch Summe der Zahlenwerte
    • Sekundäre Sortierung nach Menge des Werts "-1"
      • Je weniger Ablehnung ein Kandidat bekommt, desto höher der Listenplatz.
    • Tertiäre Sortierung nach Menge der 3en, dann der 2en, ...
      • Sind alle Zahlenwerte gleich, so entscheidet das Los über den "Gewinner"
  • Kandidaten, welche bereits in einen höheren Block eingeordnet wurden, entfallen in der weiteren Betrachtung.

Bestimmungen für die Gültigkeit von Stimmzetteln

  • Es werden nur Stimmzettel ausgezählt, auf denen bezogen auf jeden Kandidaten der Wählerwille erkennbar ist. Die restlichen Stimmzettel sind ungültig.