RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2014 5/SOA

Anträge zu Fraktionsgruppen

sonstige Anträge

Freifunk

Der Kreisverband Rheinhessen wird zum 1. Januar 2015 Mitglied als juristische Person im Freifunk Mainz e.V. . Dabei soll ein Mitgliedsbeitrag von 108€ pro Jahr bezahlt werden (9€ pro Monat).

Hinweise

Originaltext

Dieser Antrag ging ursprünglich als Antrag an den Kreisvorstand, soll jedoch nach dessen Meinung eher auf einem KPT behandelt werden.

Hallo Vorstand,

im Freifunk Mainz e.V. kann man nicht nur als natürliche Person, sondern auch als juristische Person Mitglied werden. Damit der Verein unabhängig arbeiten kann und Freifunk in Mainz und Umgebung weiter ausbauen kann, ist eine breit auf viele Schultern verteilte Finanzierung sinnvoll. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen liegt bei mindestens 100€ im Jahr. Zur besseren Verrechnung ist ein Mitgliedsbeitrag wünschenswert, der durch 12 teilbar ist.

Ich stelle daher folgenden Antrag an den Kreisvorstand:

Der Kreisvorstand möge beschließen: Der Kreisverband Rheinhessen wird zum 1. Januar 2015 Mitglied als juristische Person im Freifunk Mainz e.V. . Dabei soll ein Mitgliedsbeitrag von 108€ pro Jahr bezahlt werden (9€ pro Monat).

Umsetzungsverantwortlich: Schatzmeister

Hinweis: Gerne könnt ihr natürlich auch einen anderen Mitgliedsbeitrag wählen. Ich habe jetzt nur den ersten durch 12 teilbaren Beitrag über 100 Euro eingesetzt.

Für Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

rechtliche Anmerkung

Die Partei muss mit ihrem Geld selbst Aufgaben erfüllen. Die Auftragserteilung an Unternehmen ist zulässig (machen einige Parteien bspw. beim Plakatieren, Kampagnenplanung,...). Die Mitgliedschaft in Vereinen ist hingegen nicht möglich, die politische Arbeit muss die Partei mit ihrem Geld selbst machen (zum selbst machen zählt allerdings auch, dass man auf einer größeren Veranstaltungen einen Stand hat oder auf dem Flyer für die Veranstaltung sein Logo drauf hat).

"Andere Vereine sind möglicherweise ebenfalls berechtigt, Spenden anzunehmen. Aber die Spenden für gemmeinnützige Vereine unterliegen anderen Berechnungen als Parteispenden." (Zitat aus einer Mail auf der Bundes-Verwaltungs-ML)

Einem jeden steht es frei, andere Vereinigungen selbst und direkt finanziell zu unterstützen. Die Partei hat keine Berechtigung/Auftrag dies mit den ihr zur Verfügung gestellten Parteigeldern zu tun. Ein jeder entscheidet selbst, wen und was finanziell unterstützenswert ist, die Partei kann dies nicht übernehmen.


ohne Titel

Der KV Rheinhessen spricht sich für eine eigenständige Kandidatur der Piratenpartei RLP zur Landtagswahl aus und erteilt Überlegungen zu einem strategischen Bündnis mit anderen Parteien eine Absage

Begründung: Klare Sache


Open Antrag

Der Kreisverband empfiehlt dem Abgeordneten Xander Dorn die Einrichtung eins Piraten OPEN-Antrag Tools. Die Fraktion Die Linke wird gebeten dieses Piratentool des Abgeordneten Xander Dorn auf der Fraktionshomepage der Fraktion die Link zu veröffentlichen!


TTIP 1

Der KPT der Piratenpartei Rheinhessen möge beschließen, dem Netzwerk RLP gegen TTIP sowie den Fraktionen im Mainzer Stadtrat folgenden Entwurf eines fraktionsübergreifenden Antrags mit der Bitte um Unterstützung vorzulegen.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz beschließt die Unterstützung des gemeinsamen Positionspapiers des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen, soweit durch Freihandels- und Dienstleistungsabkommen (CETA, TTIP, TiSA) in unzulässiger Weise in die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Daseinsvorsorge der Landeshauptstadt Mainz eingegriffen wird bzw. würde.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
a) im Namen der Stadt Mainz die regional zuständigen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, des Landtages und des Bundestages aufzufordern, den Abkommen solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden können
b) die Bedenken der Stadt Mainz in geeigneter Form gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zum Ausdruck zu bringen.

Begründung: Demokratie ist keine Handelsware!

TTIP 2

Der KPT der Piratenpartei Rheinhessen möge beschließen, dem Netzwerk RLP gegen TTIP sowie den Fraktionen im Mainzer Stadtrat folgenden Entwurf einer Resolution sowie eines fraktionsübergreifenden Antrags mit der Bitte um Unterstützung vorzulegen.

a) Resolutionsentwurf: "Resolution des Mainzer Stadtrats zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen"
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz stellt fest, dass:
1. die bisherigen Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat und die demokratischen Grundsätze untergräbt,
2. die geplanten Abkommen die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip gefährden und negative Auswirkungen für das kommunale Handeln, bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen, der Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen) wie auch der Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt Mainz haben können,
3. die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor, insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen dienen und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden, darunter nicht privatisierte Bereiche wie die kommunale Wasserver- und entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur und Bildungsbereich,
4. durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz begrüßt die grundsätzlichen Bemühungen zur Erreichung von Freihandelsabkommen, solange dabei die Grundsätze der Transparenz und Beteiligung, die Unabhängigkeit deutscher und europäischer Gerichte und der kommunalen Daseinsvorsorge eingehalten werden und solange dadurch weder deutsche und europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- noch Umweltstandards unterlaufen werden. Mit diesem Ziel unterstützt der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen und fordert gegenüber der Landes- und Bundesregierung gemäß des o.g. Papiers folgende Punkte ein:
I. Die Kommunale Daseinsvorsorge soll von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
II. Der politische Gestaltungswille soll in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.
III. Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur darf nicht - auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten - eingeschränkt werden. Die Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien müssen erhalten bleiben.
IV. Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte soll gänzlich verzichtet werden. Anwendung finden soll ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler Gerichte.
V. Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zu Lasten von den jeweils strengeren Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Umweltstandards erfolgen.
VI. Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u.a. indem Vertreter der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission integriert werden.
VII. Die Organisationsfreiheit der Kommunen auch über TTIP hinaus soll sichergestellt, Rekommunalisierung jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben, weshalb die o.g. Forderungen grundsätzlich für Freihandelsabkommen, insbesondere aber auch für TiSA gelten.


b) Antragsentwurf Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz beschließt die Annahme der "Resolution des Mainzer Stadtrats zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen" und unterstützt damit das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen, soweit durch Freihandels- und Dienstleistungsabkommen (CETA, TTIP, TiSA) in unzulässiger Weise in die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Daseinsvorsorge der Landeshauptstadt Mainz eingegriffen wird bzw. würde.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
a) im Namen des Stadtrats die regional zuständigen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, des Landtages und des Bundestages aufzufordern, den Abkommen solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden können
b) die Bedenken des Stadtrats in geeigneter Form gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zum Ausdruck zu bringen.

Begründung: Demokratie ist keine Handelsware!