RP:Antrag/2012.1/S10/Änderung §4.4 (4) und Erweiterung um §4.4 (5)

RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
2012.1/S10
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Jürgen Grothof
Kurzbeschreibung
Organisatorische und Rechtssichere Vorgehnsweise bei der Gründung nächst untergeordneter Gliederungen
Betrifft
§ 4.4 (4) und (5)
Vermerk
Der Antrag wurde für den LPT 2012.1 eingereicht, aber nicht behandelt S10: Änderung §4.4 (4) und Erweiterung um §4.4 (5)
Der Antrag wurde zurückgezogen mit Ticket #1022756 vom 2012-11-06
archiviert, da Übernahmefrist nach LPT2013.1 abgelaufen ist

Antrag

Der Antrag wurde auf dem LPT 2012.1 nicht behandelt

Ersetzen des Punktes § 4.4 (4) bisher:

(4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

durch

(4) Die Gründung der untergeordneten Gliederungen richtet sich nach folgender Vorgehensweise:

  • Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung einer untergeordneten Gliederung der PIRATEN Rheinland-Pfalz müssen der zukünftigen Gliederung mindestens zehn akkreditierungsfähige Piraten angehören.
  • Die aktuelle Mitgliederzahl der betreffenden Gliederung wird den gründungswilligen Piraten auf Anfrage, durch den Landesvorstand mitgeteilt.
  • Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der Gliederung angehören werden, schriftlich oder per E-mail über die Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit, die Gliederung zu gründen.
  • Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die möglichen Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands vorstellen.
  • Der Termin für die Gründung des Kreisverbandes soll durch eine Umfrage an die betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur Gründung des Kreisverbandes richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie sollte aber mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung durch den Landesvorstand erfolgen.

Aufnahme von Punkt §4.4 (5) in die Satzung

(5) Für Abweichungen von einzelnen Punkten aus §4.4 (4) ist die schriftliche Zustimmung des LVORs notwendig. Diese ist in das Gründungsprotokoll der zu gründenden Gliederung aufzunehmen.

Begründung

Um sich an der Basis besser aufzustellen ist die Untergliederung des LV RLP der Piraten notwendig. Da es hier immer wieder Fragen nach dem wie, wo und was gibt, sollten Grundlagen in die Satzung aufgenommen werden um rechtliche und organisatorische Klarheiten zu schaffen.

Der Punkt §4.4 (5) ist notwendig um Gründungsbestrebungen nicht z.B. an der Zahl 10 (akkreditierte Piraten) oder an einer Zeitüberschreitung (6 Monate) scheitern zu lassen. Dies sollten aber Ausnahmen bleiben.

Zusatz:

Eine genaue „HOW To“ zur Gründung einer Gliederung (hauptsächlich Kreisverband) werde ich in Kürze in einem Pad anlegen, um dann diesen Vorschlag gemeinsam zu überarbeiten und eine Vorgehensweise mit SA und GO Angeboten sowie einer ToDo Liste mit Hinweis auf diese Satzungspunkte ins RLP Wiki einzupflegen.


Antrag

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Jürgen Ein HOW TO hat keine rechtliche Aussagekraft - deshalb Handlungsvorgaben in die Satzung
  2. ?Susanne Bischoff
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. JoSch Als Howto ist das in Ordnung, aber das gehört nicht in die Satzung.
  2. Vincent Thenhart Was Jochen sagt!
  3. Guru siehe JoSch
  4. Birgit Wenzel Nicht in der Satzung
  5. santa-c
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Handlungsanweisungen gehören nicht in eine Satzung. Zudem erschwert dieser Antrag durch zusätzliche Hürden (z.B. "schriftlich", Mindestanzahl) Neugründungen, statt sie zu erleichtern. Guru
    • Gerade soetwas gehört in eine Satzung um das wilde Ausufern von Gründungen vermeiden zu können und eine Gründung auf rechtliche und oganisatorische Füße zu stellen. Andere LV der Piraten haben ähnlich lautende § in ihrer Satzung, um bei Gründungen einschreiten zu können. Bei uns kann zur Zeit jeder Pirat einen Kreisverband gründen und dann auch im Namen der Piratenpartei tätig werden. Deshalb auch erst einmal Zahlen mit der Möglichkeit diese vom LaVo abzuändern. Schriftlich sowie Vorgaben müssen sein um event. einschreiten zu können. Ein von Neu-Piraten sehr schnell gegründeter Kreisverband (siehe Stammtisch Pirmasens) könnte sehr schlimme Folgen haben, ohne dass wir entsprechende Ansätze dies zu verhindern in unserer Satzung haben.Jürgen
      • Ohne LVor/LGensek läuft keine rechtsgültige Gründung, von daher ist dieser sowieso involviert. Und Zahlen bekommt der LVor aus der Satzung alleine nicht mehr heraus; dazu wäre eine 2/3-Zustimmung des LPT erforderlich. Daher schreibt man besser erst gar keine Zahlen in die Satzung hinein.Guru
        • Involviert sein bedeutet nicht eine Gründung verhindern zu können. NUR Zahlen und Daten geben dem LV eine rechtliche Handhabe dies zu verhindern. Auslegbare Formulierungen haben in einer Satzung nichts zu suchen. Um aber die Hürden nicht zu hoch zu setzen habe ich vorsorglich schon Punkt (5) eingebracht. Jürgen
    • ein HOW TO hat keinerlei rechtliche Aussagekraft, vielleicht mal mit anderen LV Verbindung aufnehmen um zu erkennen was für eine Arbeit es bedeutet, eine nicht gewünschte KV-Gründung zu verhindern, falls keine entsprechende Handlungsweisen in der Satzung stehen.
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  • Argument 2
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