Prozentuale Einkommens Orientierte Bußgeldhöhe

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Begründung

Nach dem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." sollte auch jeder Mensch die gleiche Höhe einer Strafe beziehungsweise das gleiche Strafmaß für die gleiche Ordnungwidrigkeit,Straftat erhalten wie jeder andere Mensch in Deutschland. Nun sind aber 100 Euro Bußgeld für einen wohlhabenden Mensch nicht genauso belastend wie für einen Mensch der am Existenz Minimum lebt. Deswegen sollte die Bußgeldhöhe dafür sorgen, dass es jedem Mensch prozentual gesehen gleich stark belastet.



BSP. Wenn für eine Ordnungswidrigkeit bis zu 5000€ vorgesehen sind. Kann maximal eine Buße von 5000€ verhängt werden egal wie wohlhabend diese Person ist. Für einen Otto-Normal-Bürger sind 5000€ in der Regel mehr als ein Monatslohn, für Personen in höheren Diensten oder mit höheren Verdienstmöglichkeiten sind 5000€ eventuell ohne größere Finanzielle Einschnitte möglich. Folge Richtig belastet eine Strafe die Menschen nicht gleich Stark,daraus ergibt sich, dass die Menschen vor dem Gesetz eben nicht gleich sind, also Artikel 3 Absatz 1 verletzt wird beziehungsweise stark relativiert wird.

Umsetzung

Für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten die als Rechtsfolge eine Geldstrafe/Geldbuße vorsehen, soll sich diese Geldsumme Prozentual am Jahreseinkommen von Personen orientieren und dies ohne Obergrenze. Bei Juristischen Personen soll die Geldhöhe am Jahresumsatz festgesetzt werden. Zudem sollte alternativ Personen Angeboten werden eine entsprechenden Sozialen Dienst abzuleisten.

Diskussion



Dem Grundgedanke und der begründenden Argumentation kann ich mich grundsätzlich durchaus anschließen, zumal ja auch das StGB eine Strafbemessung in Form von Tagessätzen kennt, die sich am jeweiligen Einkommen orientieren.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass der Verwaltungsaufwand durch die Erfassung des jeweiligen Einkommens und eine gegebenenfalls notwendig werdende Nachweisforderung in nicht unerheblichem Umfang steigen würde. Die hierfür erforderliche Datenerhebung könnte sich ebenfalls als unverhältnismäßig herausstellen.
Letztendlich handelt es sich wohl um einen recht schmalen Grat zwischen einer gerechten Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und dem Streben nach einer schlanken Bürokratie. M.L. 20:45, 5. Apr. 2012 (CEST)