Pressemitteilung zum Beschluss aus Karlsruhe über die VDS 2008

Pressemitteilung (ENTWURF! veraltet und nicht veröffentlicht)
Thema: Vorratsdatenspeicherung
Ersteller: ?
Status: veraltet
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geprüft durch diese Lektoren: ?
Gliederung: Bund
Datum 19.03.2008


Entwurf 1

Das Bundesverfassungsgericht mahnt die Regierung ab

Die Piratenpartei begrüßt die Entscheidung des BVerfG, der Eilentscheidung statt zu geben. Die Piraten sehen sich in ihrem Programm und Ihren Zielen voll inhaltlich durch das BVerfG bestätigt.

Herr Schäuble, Frau Zypries und Herr Wiefelspütz sind kläglich mit ihren Versuchen gescheitert, mit dem Umweg über die EU die Demokratie und Freiheit 20 Jahre nach dem Ende der letzen deutschen Diktatur in Deutschland wieder abzuschaffen.

Die Verschleierungstaktiken, mit denen der drohende Polizei- und Überwachungsstaat von diesen Politikern verharmlost werden sollten, haben zumindest das BVerfG nicht davon abgehalten, diesen Politikern eine schallende Ohrfeige zu verabreichen.

"Der Verfassungsminister Schäuble und die Justizministerin Zypries, deren wichtigste Gestzesvorhaben regelmäßig als verfassungswidrig verworfen werden, sind aus ihren feuchten Träumen vom Polizei- und Überwachungsstaat als Ersatz für Freiheit und Demokratie unsanft geweckt worden.

Sie sind mit Ihrem Versuch einer Stasi 2.0 kläglich gescheitert. Auch der letzte Demokrat sollte erkennnen, dass sie in ihrem Amt absolut untragbar sind. Um weitere nicht wieder gut zu machende Schäden vom Ansehen ihrer Ämter abzuwenden sollten Schäuble und Zypries unverzüglich zurücktreten. Tun sie dies nicht, so empfehlen wir Frau Merkel, diese antidemokratischen Elemente zu entlassen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Herr Wiefelspütz, sollte sich selbst eingestehen, dass seine Stasi-Mentalität nicht mit dieser Verfassung vereinbar ist. Als innenpolitischer Sprecher einer demokratischen Volkspartei ist er eine Lachnummer.

Alle drei genannten Personen sind vor dem BVerfG beruflich gescheitert.

Sie sollten der Republik ihre Anwesenheit im Bundestag ersparen und ihre Mandate zurückgeben. Ihre Befähigung zum Richteramt sollte angesichts ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen einer erneuten Prüfung unterzogen werden (hat Schäuble die?)." fasst .... die Meinung der PP zu diesen exponierten Vertretern der VDS zusammen.

"Vielleicht werden die innenpolitischen Vorstellungen von Schäuble, Zypries und Wiefelspütz in China und Nordkorea mehr geschätzt als in der Bundesrepublik? Vielleicht bestehen dort ja berufliche Aufstiegschancen?" gibt ... ihnen für ihren weiteren beruflichen Werdegang einen nicht ganz ernst gemeinten Ratschlag.


Entwurf 2 (primär für RLP, Textbausteine können aber auch bundesweit benutzt werden)

PIRATEN/Mainz.

Schwere Schlappe für die Bundesregierung - Piratenpartei Rheinland-Pfalz begrüßt Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und fordert Rücktritt von Justizministerin Zypries

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken und fordert als Konsequenz den sofortigen Rücktritt von Justizministerin Brigitte Zypries.

"Obwohl wir uns erhofft haben, dass nicht nur die Verwendung, sondern auch die Erhebung der Daten bereits im Eilverfahren ausgesetzt wird, freuen wir uns über die Nachricht des Gerichts, die eine schwere Schlappe für die Bundesregierung darstellt", kommentiert Angelo Veltens von den rheinland-pfälzischen PIRATEN die Entscheidung. "Die Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir sind weiterhin sehr optimistisch und gehen davon aus, dass auch die Speicherung der Daten im Hauptsacheverfahren gegen Ende des Jahres untersagt wird. Seit mehr als einem Jahr haben wir bereits gegen dieses von Anfang an offensichtlich verfassungswidrige Vorhaben von CDU, CSU und SPD gekämpft, das Bundesjustizministerin Zypries gegen den Willen der Bevölkerung durch die Hintertür über eine EU-Richtlinie durchsetzen wollte. Es war von vorneherein absehbar, dass dieses Vorhaben wie so viele andere Überwachungsgesetze der Bundesregierung gegen die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes verstößt, da es absolut unverhältnismäßig in die Privatsphäre von Millionen von Bürgern eingreift, nur um die Verbrechensbekämpfung um wenige Promille hinter dem Komma zu verbessern! Es ist daher an der Zeit, dass Frau Zypries den Ministerstuhl umgehend freimacht für andere, die sich bei der Gesetzgebung tatsächlich an den freiheitlichen Werten unserer Gesellschaft orientieren und nicht am gerade noch vom Grundgesetz erlaubten", so Veltens weiter. "Unsere Verfassung darf für eine falsch verstandene "Sicherheitspolitik" nicht monatlich neu auf eine solche Probe gestellt werden und es kann nicht angehen, dass das Bundesverfassungsgericht den ständigen Angriffen auf unsere Privatsphäre als letzter Fels in der Brandung regelmäßig trotzen muss!".

Die heutige Entscheidung bestärkt die PIRATEN Rheinland-Pfalz in ihrer vehementen Forderung, dass alle geplanten Überwachungsgesetze sofort gestoppt werden müssen und zwingend eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen hin durchzuführen ist.

"Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht dieses unglaubliche Gesetz heute nicht komplett ad acta gelegt hat, sind aber dennoch guter Dinge und werden unseren Kampf gegen jegliche verdachtsunabhängige Überwachung durch den Staat fortsetzen!" kündigt Veltens abschließend an.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung unter presse@piraten-rlp.de


Entwurf 3

PP/Frankfurt Die Piratenpartei steht der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die Gesetze zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) bis zum Hauptsacheverfahren teilweise auszusetzen, mit gemischten Gefühlen gegenüber. Einerseits deutet es darauf hin, dass diese Gesetze im Hauptsacheverfahren so nicht umgesetzt werden können, andererseits wird zugelassen, dass Datensammlungen generell angelegt werden dürfen. "Schöne neue Welt."

Mehr und mehr greift der Staat in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger diese Landes ein. So sieht das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten vor, alle Verbindungsdaten von Internetverbindungen, Telefonanrufen, Emails, SMS und im Falle von Mobiltelefonen den jeweiligen Standort sechs Monate lang zu speichern und den staatlichen Zugriff zugängig zu machen.

Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem auch viele Mitglieder der Piratenpartei angehören, hatten diesbezüglich einen Eilantrag gegen die Voratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, welches nun dieses Gesetz bis zum Hauptsacheverfahren ausgesetzt hat.

Insgesamt klagen über 34.000 Bürger gegen die Voratsdatenspeicherung.

Die Richter in Karlsruhe messen der Speicherung der Telekommunikationsdaten allerdings bis jetzt keine grundrechtswidrige Bedeutung bei; alleine der Zugriff auf diese Daten durch den Staat müsse eindeutigen Regeln unterzogen und einem Verdachtsfall zugrunde liegen.

"Was für radioakties Material gilt, müssen wir uns für persönliche Daten erst erkämpfen: die bloße Existenz ist Gefahr und Beinträchtigung, nicht erst der Mißbrauch. Die Annahme des BVerfG, dass die Datenberge harmlos sind, lässt sich vor dem Hintergrund geheimdienstlicher Gesetzesüberschreitung und der Unwirksamkeit richterlicher Zugriffshürden für Überwachungsmaßnahmen nicht nachvollziehen." so der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Jan Huwald. Der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen Thorsten Wirth dazu: "Der Zugriff auf die Verbindungsdaten ist nun nicht mehr willkürlich und auch nicht geeignet Persönlichkeitsprofile von 82 Millionen Menschen anzufertigen. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass es ausreicht Fremdwörter im Internet zu veröffentlichen um vom Verfassungsschutz schwerster Straftaten verdächtigt zu werden. Vor diesem Hintergrund sehe ich keine echte Verbesserung der Lage, da der sogenannte Verfassungsschutz derjenige ist der das Grundgesetz nach Belieben aushebelt. Bürger- und Menschenrechtler werden in Deutschland weiterhin überwacht und das mit beliebigen Verdächtigungen. Wie in jüngster Zeit mehrfach z.B. in England geschehen, gehen Daten auch immer wieder 'verloren', was vor allem bei so sensiblen Daten eine sehr gravierende Gefahr darstellt."


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)