Pressemitteilung vom 21.12.2007 Musikindustrie-Abmahnungen
Deadline: 20.12.2007 24:00 Uhr
Pressemitteilung (ENTWURF! veraltet und nicht veröffentlicht) | |
Thema: | Musikindustrie-Abmahnungen |
Ersteller: | ? |
Status: | veraltet |
Verantwortlicher Redakteur: | ? |
geprüft durch diese Lektoren: | ? |
Gliederung: | Bund |
Datum | 20.12.2007 |
Musikindustrie-Anwalt kassiert Schlappe vor Gericht
Der für seine Massenabmahnungen bekannte Anwalt der Musikindustrie Anwalt Rasch wurde vom Amtsgericht Hamburg-Altona dazu verurteilt, einem zu Unrecht ins Visier der Kanzlei geratenen Internetbenutzer die Prozesskosten zu ersetzen. Die Piratenpartei Deutschland begrüßt dieses Urteil und erhofft sich daraus juristische Konsequenzen für Massenabmahnungen und einen besseren Schutz persönlicher Daten vor dem Zugriff der Musikindustrie.
Wie in vielen weiteren Fällen erhielt ein Internetnutzer eine der Massenabmahnungen der Kanzlei Rasch. Darin wurde ihm vorgeworfen, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben, den Hinweis ein Strafverfahren sei eingeleitet worden, eine vorbereitete Unterlassungserklärung und eine Aufforderung zur Zahlung mehrerer tausend Euro. Im Falle der Nichtabgabe der Erklärung wurde mit weiteren tausend Euro Anwaltskosten gedroht. Der Beschuldigte hatte jedoch mitnichten gegen das Urheberrecht verstoßen, vielmehr unterlief dem Provider ein Zahlendreher in der IP-Adresse, worauf die Daten der falschen Person weitergegeben wurden. Nach Klärung der Sache klagte die Anwältin des fälschlicherweise Beschuldigten auf Zahlung der Prozesskosten und bekam Recht.
Darüber hinaus urteilten die Richter, dass die Weitergabe der Personendaten rechtswidrig gewesen sei. Die Piratenpartei Deutschland begrüßt dieses Urteil, das eigentlich längst überfällig war.
Darüber hinaus erhofft sie sich aus dem Urteil eine Signalwirkung, damit Filesharer in Zukunft nicht mehr durch Massenabmahnungen bedroht werden, die in ihrer Methodik oft an Erpressung erinnern. Die darin gestellten Forderungen sind aus Sicht der PIRATEN in Anbetracht des geringen Aufwandes, der geringen Schwere des Vergehens und des meistens imaginären Schadens, nicht gerechtfertigt.
Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil auch die Staatsanwaltschaften sensibilisiert, persönliche Daten von Filesharern nicht mehr leichtfertig an die Musikindustrie weiterzugeben. Die Piratenpartei Deutschland fordert den Gesetzgeber darüber hinaus dazu auf, den Massenabmahnungen einen Riegel vorzuschieben, um Verbraucher besser vor solchen Methoden zu schützen.
Piratenpartei Deutschland
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