NRW:PiratenAG/Steuerrechtliche Fragen

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Weder beim unter 10.1. noch beim unter 10.2. beschriebenen Weg entstehen steuerliche Effekte für die an der Gründung mitwirkenden Piraten. Bei der ersten Version geben sie ein zinsloses Darlehen (keine Spende!), beim zweiten Fall verkaufen sie ihre Aktien zum Kaufpreis (kein Gewinn!). Eine Steuerlast entsteht für die beteiligten Piraten daher nicht.

Bei der Veräußerung der Aktien als effektive Urkunden fällt für die Piratenpartei ein Gewinn an. Dieser muss eventuell versteuert werden. Unser Steuerberater ist dazu bereits am Recherchieren, ebenso Fachleute für Parteienfinanzierung.

Hinzuweisen ist schon vorab auf folgende Punkte:

  • Da die Aktien nicht in Bankdepots verwahrt werden, ist keine sofortige Abführung der Steuern zu befürchten (d.h. keine Abgeltungssteuer)
  • Generell fällt die Abgeltungssteuer nur bei Privatpersonen an; in Unternehmen sind Gewinne aus Beteiligungsverkäufen zu 95% steuerfrei (im Anlagevermögen)
  • Die Höhe der zu zahlenden Steuern wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ermittelt, eine Steuerlast für die Piratenpartei kann also frühestens 2011 entstehen.
  • Die Steuerlast würden den erzielten Gewinn mit den Aktien (sofern überhaupt Steuern zu zahlen sind) lediglich schmälern, nicht aber auffressen.

Sofern die AG selbst aus ihrer Geschäftstätigkeit einen Gewinn erzielt, ist dieser wie bei jeder anderen Firma zu versteuern. Es spielt dabei keine Rolle, wer der (Haupt-)Aktionär der Gesellschaft ist, solange kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag o.ä. besteht – was aufgrund der dann für die Partei entstehende Haftung für Verluste nicht sinnvoll wäre. Die Höhe der zu zahlenden Steuern wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ermittelt, erstmals also im Frühjahr 2011.