BY:Neumarkt in der Oberpfalz/Geschäftsordnung des Vorstandes
Inhaltsverzeichnis
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Im Einvernehmen aller Vostandsmitglieder kann auf Form- und Fristerfordernis verzichtet werden.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes sind rechtzeitig an den Kreisvorstand zu richten und werden durch diesen möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Antragsberechtigt sind alle Piraten, die im Kreisverband Neumarkt i.d.OPf. oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.
Öffentlichkeit
Piraten können grundsätzlich der Sitzung des Kreisvorstandes als Zuhörer beiwohnen, es sei denn, der Vorstand hält einen Ausschluss der Öffentlichkeit für gerechtfertigt. Ein Mitspracherecht haben Zuhörer nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitglieds. Der Vorstand verpflichtet sich zur transparenten und für die Piraten nachvollziehbaren Geschäftsführung.
Leitung der Vorstandssitzungen
Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstands. Falls mit höherrangigen Vorschriften vereinbar, gilt die einfache Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit wird die Stimme des Vorsitzenden doppelt gewichtet.
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Piraten ein Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern zur Durchsicht zugestellt und ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Vorher darf das Protokoll nicht veröffentlicht werden.
Geschäftsführung
Kontoführung
Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sowie der Schatzmeister sind jeweils allein Kontoverfügungsberechtigt. Über Verfügungen ist der Schatzmeister unverzüglich zu unterrichten.
Beschaffungen
Ausgaben über 500 Euro müssen durch Vorstandsbeschluss genehmigt werden.
Vertretung des Vorstandes
Der Vorstand wird vertreten durch:
- den Vorsitzenden des Vorstandes oder einen Stellvertreter
Aufgabenverteilung
Vorsitzender/Stellvertreter
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Kreisparteitages
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Personalfragen
- Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Mitgliederverwaltung
Schatzmeister
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Zuschüsse
- Spendenwesen