NRW Diskussion:Landesparteitag 2009.4/Satzungsänderungsanträge
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Zu Satzungsänderungsantrag Nr. 14
- Ich verstehe die Intention dieses Änderungsantrags, aber wir schränkten damit ohne Not unseren Handlungsspielraum ein. Das sollten wir niemals tun, sondern unsere Satzung immer so flexibel halten, daß wir das tun können, was wir tun wollen. – Darüber hinaus schert der Vorschlag mit der willkürlichen Zahl drei sowohl die verschiedenen Ämter mit ihrem jeweils unterschiedlichen Zeitbedarf als auch die Menschen mit ihren unterschiedlichen Zeitbudgets über einen Kamm.
Rainer Klute 09:11, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Es gab in der Vergangenheit durchaus Flaschenhals-Situationen, die die Arbeit merklich erschwert haben, sowohl für den Betroffenen, als auch für diejenigen, die von der Arbeit dieser Person abhängig waren. Daher der Antrag. Über die Zahl 3 kann gerne auf der LMV diskutiert werden. Mir persönlich sind Verantwortungsträger lieber, die wenige Ämter haben und diese mit der dafür erforderlichen Zeit und Engagement gewissenhaft ausfüllen, als jemand, der beispielsweise 5-6 Aufgaben wahrnimmt und für jede dann natürlich nur ein entsprechend kleines Zeitfenster zur Verfügung hat. Selbst wenn man Student ist oder keinen Fulltime-Job hat, ist es für mich schwer zu glauben, dass jemand stets für all diese Aufgaben das Maß an Zeit aufbringen kann, derer sie bedürfen.
- Als "Nebeneffekt" könnte man z.B. (grade im Zuge der Landtagswahlen) darüber auch die Trennung von Amt und Mandat einführen (das kann gerne noch auf der LMV präzisiert werden), Zitat:
- Innerhalb der Satzung der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist seit 1980 auch für Parteiämter die Trennung von Amt und Mandat festgeschrieben – ein Bundestagsabgeordneter darf dort bestimmte Parteiämter nicht wahrnehmen. Im Mai 2003 wurde diese Regelung gelockert, seitdem dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes auch Abgeordnete sein.
- Fände ich (auch im Bezug auf die stets propagierte Transparenz) nicht die schlechteste Idee. --1UP 12:07, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ich finde jede Regelung schlecht, die die Piratenpartei in ihrer Handlungsfreiheit einschränkt. Wieviel und welche Ämter oder Mandate eine bestimmte Person wahrnehmen kann oder darf, sollten Einzelfallentscheidungen sein. Warum auch nicht? – Und das Gremium, das ein Amt vergibt, sollte es auch wieder entziehen können. – <ironie>Insgeheim rechne ich sogar mit der Möglichkeit, daß sich der eine oder andere selbst managen kann.</ironie>
Rainer Klute 13:11, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Nach meinem Verständnis geht es bei diesem Antrag nicht darum, den einen oder anderen davor zu schützen, sich zu übernehmen - sondern es geht darum, uns alle vor Leuten zu schützen, die einen extremen Hang zur Macht haben, und die sich in erster Linie im Pöstchensammeln engagieren.
Die Kontrolle darüber sollte nicht jedem einzelnen Wähler, bei jeder einzelnen Wahl, für jeden einzelnen Kandiaten zugemutet werden (das skaliert nicht), sondern einmalig und grundsätzlich getroffen werden, um Machtkonzentration, Machtmissbrauch und zu große Lücken im Falle des Ausfallen der betreffenden Personen zu verhindern. StefanSarzio 11:00, 13. Okt. 2009 (CEST)
- Nach meinem Verständnis geht es bei diesem Antrag nicht darum, den einen oder anderen davor zu schützen, sich zu übernehmen - sondern es geht darum, uns alle vor Leuten zu schützen, die einen extremen Hang zur Macht haben, und die sich in erster Linie im Pöstchensammeln engagieren.
- (leicht OffTopic, trifft hier aber mal wieder zu): Ich finde grundsätzlich das Wort 'sollte' in einer Satzung total fehl am Platze. Entweder man kann/sollte etwas laut Satzung tun oder lassen (oder auch nicht, der Wortlaut empfiehlt so ja legiglich)...oder man MUSS es! (;o) --Andi 17:24, 10. Okt. 2009 (CEST)
- Leider heißt es in der Satzung weder »sollte« (Empfehlung) noch »muß« (Zwang), sondern »soll«. Das liegt irgendwo dazwischen und darf munter interpretiert werden.
Rainer Klute 21:02, 10. Okt. 2009 (CEST) - Ich kann Rainer Klute in seiner Argumentation beipflichten und sehe keine Begründung der Satzungsänderung. Warum sollte z.B. ein Amt auf Landesebene das auf kommunaler Ebene ausschliessen, weil man dann vielleicht die "magische" Zahl 3 erreicht. Alleine z.B. das Crew-Konzept sieht alle 3 Monate eine Rotation der Crew-Sprecher vor. Der Änderungsvorschlag hätte somit bis auf Crew-Ebene Folgen. Letztendlich werden doch die Ämter durch Wahlen entschieden und nicht durch Sammelleidenschaft eines Einzelnen. Ich würde beispielsweise nie meine lokale Arbeit für eine übergeordnete Aufgabe aufgeben wollen, wenn ich ein solches mit meinem Zeitbudget vereinbaren kann. Schlussendlich könnte eine solche Satzungsänderung auch dazu führen, dass einem Amtsinhaber die Arbeit in der Basis verwehrt wird, was nicht piratig wäre. Zum Argument von StefanSarzio möchte ich erwähnen, dass dies im Rahmen der Transparenz kein Problem sein sollte und man sich über den jeweiligen zu wählenden Kanditaten grundsätzlich informieren sollte. Da von Zumutung zu sprechen halte ich persönlich eher abwegig. --Mike 16:39, 19. Okt. 2009 (CEST)
- Ich finde jede Regelung schlecht, die die Piratenpartei in ihrer Handlungsfreiheit einschränkt. Wieviel und welche Ämter oder Mandate eine bestimmte Person wahrnehmen kann oder darf, sollten Einzelfallentscheidungen sein. Warum auch nicht? – Und das Gremium, das ein Amt vergibt, sollte es auch wieder entziehen können. – <ironie>Insgeheim rechne ich sogar mit der Möglichkeit, daß sich der eine oder andere selbst managen kann.</ironie>