NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Kreuzau

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Eine Mail vom 14.8.2009:

Sehr geehrter Herr Bramer,
 
die Gemeinde Kreuzau stellt anläßlich der Wahlen im Gemeindegebiet 11
Groß-Plakattafeln mit 16 Ansichtsflächen zur Verfügung. Es gibt
Festlegungen, in welchem Feld die Parteien ihre Plakate aufhängen
können. Aus der beiliegenden Datei können Sie entnehmen, wie die
Aufteilung erfolgt ist. 
Ich erteile Ihnen die Genehmigung, im Feld "Andere" 1 Plakat DIN-A1
aufzuhängen. Diese Reglementierung ist in Anbetracht der Vielzahl der
Wahlbewerber erforderlich.
Ich weise weiter darauf hin, dass die Aufstellung eigener Plakattafeln
und Plakatständer grundsätzlich nicht genehmigt wird.
Diese Genehmigung gilt nur für die Bundestagswahl 2009, für weitere
Wahlen ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Stolz
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Tel. 02422 507108
Fax 02422 507 142

Media:Standorte Aufteilung-Plakattafeln.pdf