NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2014 1/Antragsfabrik/Programmänderung021
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Antragstitel
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Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, den Abschnitt "Bildung" bei Annahme von PÄA001 im Wahlprogramm oder bei Ablehnung von PÄA001 im Grundsatzprogramm mit dem folgenden Text zu ersetzen. Änderungen sind fett markiert. Neuer Text: Die öffentliche Bildungsinfrastruktur Bedarfsgerechte Bildungsinfrastruktur Langfristige Planung der Auslastung von Bildungseinrichtungen Schaffung von Möglichkeiten für ein warmes Mittagessen Stärkung der Volkshochschulen Bibliotheken und öff. Büchereien Frühkindliche Bildung Die Angebote sollten hierbei alle Lebensbereiche umfassen und insbesondere die sprachlichen sowie feinmotorischen Fähigkeiten fördern. Die Erfahrungen in vielen Einrichtungen zeigen auf, dass bei entsprechend angepassten Erziehungskonzepten und Mitarbeiter-Schulungen mit wenig Aufwand sehr viel für die Kinder erreicht werden kann. Die Angebote dürfen sich durch die entstehenden Zusatzkosten aber nicht nur an Kinder aus besser verdienenden Familien richten, sondern insbesondere auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen und/oder Migrationshintergrund einbeziehen. Finanzierung der Bildung Subventionen und Bürgschaften für Unternehmen, Betriebe und Bauvorhaben haben sich in der Vergangenheit als nicht immer zielführend erwiesen. Trotz aller Bemühungen sind versprochene Arbeitsplätze oft ausgeblieben oder schon nach wenigen Jahren wieder abgebaut worden. Die Kosten für Bauvorhaben sind gestiegen oder Investoren ausgefallen, wodurch die Bürgschaften dem Steuerzahler aufgebürdet wurden. Diese Gelder wären nach Ansicht der Rhein-Sieg-Piraten insbesondere im Bereich Bildung nachhaltiger angelegt und würden sich langfristig sehr wahrscheinlich positiver auf den Arbeitsmarkt auswirken, als die bisherigen Subventionen. Inklusion Die Piraten des Rhein-Sieg Kreises stehen für ein Bildungssystem, das den Bedürfnissen aller Schüler gerecht wird und allen Schülern die gleichen Rechte, Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten bietet. Daher streben wir einen kontinuierlichen bedarfsgerechten Rückbau der Förderschulen im Rhein-Sieg Kreis an. Schüler mit speziellen Förderbedürfnissen sollen weitestgehend in die allgemeinbildenden Schulen eingebunden werden. Allerdings darf das Modell nicht auf dem Rücken der Kinder erst im laufenden Betrieb entwickelt werden. Vor einer funktionierenden Inklusion sind die schulischen Voraussetzungen zu klären und optimale Förderung sicher zu stellen. Oberste Priorität bei der Wahl der Schulform muss der Wille der Betroffenen und deren Eltern sein. Ein Zwang zur Inklusion darf daher nicht die Grundlage sein. Ein solcher Zwang darf ebenso wenig in Form der "kalten Inklusion" durch die Hintertür eingeführt werden, indem man Kinder mit eventuellem Förderbedarf einfach nicht mehr überprüft. Einsparungen auf Seiten der Förderschulen in Form von Geld und Personal müssen zu 100 Prozent den inklusiven Regelschulen zu Gute kommen. Eine Umleitung zum Ausgleich von Haushaltslöchern darf nicht erfolgen. Inklusive Schulen müssen speziellen Anforderungen an Gebäude, Ausstattung und Personalschlüssel erfüllen, um den betroffenen Schülern gerecht zu werden. Hierzu muss ein Austausch zwischen allen Beteiligten erfolgen, damit situationsgerecht gehandelt werden kann.
Datum der letzten Änderung
02.03.2014 |
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