NRW:Projektgruppe/Struktur/2010-05-19-Protokoll

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Eröffnung

  • Thema: RL-Treffen der PG Struktur NRW im UPH Essen
  • Datum: 19.05.2010
  • Zeit: 18:00 Uhr
  • Ort: UPH Essen

Anwesende

neue Mitglieder


Vorgehensweise

  • Anforderungen
  • Rechtlicher Rahmen
  • Finanzen
  • Ergebnisse aus Wuppertal vom Tag der politischen Arbeit LINK

Ablauf

  • Besprechung über das weitere Vorgehen
  • Einschub: Gemeinsames Durchgehen des Protokolls aus Wuppertal
  • Besprechung über das weitere Vorgehen (Gruppenbildung)

Gruppenbildung

  • Anforderungsanalyse
  • Juristische Anforderungen



Juristische Rahmenbedingungen

Anwesend:

Brainstorming

  • Rechenschaftsberichte
  • Freiheit des Landesverbandes? Entscheidungshoheit über Crews
  • Bundessatzung in Bezug auf Gliederung
  • Außenvertretung (Presse)
  • Bundesfinanzordnung <- > Landesfinanzordnung


  • Haftung [BGB, PartG]
  • Rechtsfähigkeit / Organe ?
    • Solidarische Haftung, bis auf Vorsatz (ähnlich Verein und GmbH)
    • Parteifähig sind nur der Bundesverband und die nächste Gliederung. Einschränkung durch Satzung auf Bund ist möglich, Ausweitung nicht. [PartG]
    • §3 PartG 'Aktiv- und Passivlegitimation

Die Partei kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. Das gleiche gilt für ihre Gebietsverbände der jeweils höchsten Stufe, sofern die Satzung der Partei nichts anderes bestimmt.'

    • Siehe dazu Ipsen §3 Randnummer 17
  • Gliederungspflicht
    • Mitwirkung garantieren / demokratische Struktur [PartG, Bundessatzung, BVerfGE]
    • (kurz: Solange die demokratische Teilhabe gewährleistet ist, sind wir frei in unserer Gliederung)
      • 'Die Größe und der Umfang der Parteiengliederungen beruhen nicht auf gesetzlich vorgegebenen Bedingungen, sondern werden durch die Satzungen der Parteien bestimmt.' BVerfGE 104, 14 - 4.
      • Landessatzung kann Untergliederungen selbst definieren. 'Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen.' [Bundessatzung: 1.7 §7, Abs. 1]
        • Wenn der LV Untergliederungen definiert, dann so: "Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind." [Bundessatzung: 1.7 §7, Abs. 2]
      • 'Es besteht daher kein verbandsinterner Anspruch gegen die Partei auf Gründung eines bestimmten Geietsverbandes.' S.194, Rn 6 - Parteiengesetz und europäisches Parteienrecht, Kersten/Rixen, siehe auch Ipsen S.65, Rn 11]
      • Überschneidung von Kompetenzen von Gremien (polit. Willensbildung) momentan kein Problem, da jeder Pirat Vorschlagsrecht auf LMV hat
  • Geldfluss / Mitgliederbeiträge
    • Finanzautonomie der Gliederungen
    • daher müssen auch die niedrigsten Gliederungen die Höhe der Mitgliedbeiträge festlegen können
    • Quelle: DanielC, Urteil BVG


Verwaltung

Anwesend:

Analyse der Situation, Diskussion: Wer zieht die Mitgliedsbeiträge ein.

Zwischenfazit: Eine dezentrale Verwaltung ist sinnvoller als die bisherige Zentrale, Diskussion über "Grenzen", Diskussion über Aufgaben eines möglichen Bezirksverbandes.

Welche Art von Funktionen sollen auf Untergliederungen verteilt werden? 1. Mitgliederverwaltung inkl. Einzug & Weiterleitung von Beiträgen 2. Einberufung und Unterstützung von Kreisparteitag (Direktkandidatenwahl!) 3. Materialverwaltung 4. Unterstützung der lokalen Presseveröffentlichungen (?) 5. Geschäftsstelle 6. "Informationsdrehscheibe" 7. Geldverteilung

Zitat Satzung: § 6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes (4) Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt: Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25% Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%.

Diskussion: Wie entfernen wir finanzielle Reize zur Gründung von *whatever*