NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/61
Vorschlag
§5 (7) Nach Beschluss der jeweiligen Mitgliederversammlung kann in untergeordneten Gliederungen ein Schiedsgericht eingerichtet werden.
Begründung:
Nachdem auf dem Bundesparteitag der SÄA 038 angenommen wurde gilt jetzt eine neue Schiedsgerichtsordnung. Diese trifft in § 3 Abs. 2 folgende Regelung:
"Durch Satzung können die Landesverbände die Einrichtung von Schiedsgerichten auf untergeordneten Gliederungsebenen zulassen."
Daher können Untergliederungen jetzt nur noch nach Erlaubnis in der Satzung des Landesverbandes Schiedsgerichte einrichten. Wir sollten dies in der Satzung erlauben.