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NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/28
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| Ist | SÄA016 |
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§ 28 – Projektgruppen(1) Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können zum Beispiel die Koordination von Wahlkämpfen, Aktionen und Ähnliches sein. (2) Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflöst. (3) Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln. (4) Die PG soll einen Abschlussbericht erstellen. Der Abschlussbericht soll eine Zusammenfassung der geleisteten Arbeit und der Arbeitsweisen darstellen und dazu dienen, zukünftigen Projektgruppen mit ähnlichen Aufgaben Anhaltspunkte für ihre Arbeit zu liefern. |