NRW:Crew/Nierspiraten/Direktkandidatenwahl NRW

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Diese Seite dient der Koordination der Direktkandidatenwahl zur Landtagswahl NRW 2010.

Wahlkreise

Interessenten zur Kandidatur

Mönchengladbach I (Stadtbezirke):
  • 04 Volksgarten
  • 06 Rheydt-West
  • 07 Rheydt-Mitte
  • 08 Odenkirchen
  • 09 Giesenkirchen
  • 10 Wickrath
Mönchengladbach II (Stadtbezirke):
  • 01 Rheindahlen
  • 02 Hardt
  • 03 Stadtmitte
  • 05 Neuwerk
Mönchengladbach I
Mönchengladbach II
Wolfgang Kurt Sebastian Zerbe
Rene Daners
Michael Bungarten

Stand: 25.01.2010

Bisher organisatorisch erfolgte Schritte

10.12.09 Anna -> Reservierung im Geneickener Bahnhof für den 25.01. -> Bestätigt am 12.12.09
13.12.09 Mike_nrw-> Mail wegen Einladung der Mitglieder an Arndt Heuvel -> Einladung erfolgt am 23.12.09
19.12.09 Mike_nrw-> Mail wegen Versammlungsleiter zur Eröffnung der Versammlung gemäß TOP 2 an Arndt Heuvel -> Anzahl Mitglieder in MG: 26 bestätigt am 20.12.09
19.12.09 Mike_nrw-> Mail wegen PA-Anlage an Martin -> bestätigt am 19.12.09
24.01.10 Mike_nrw-> Persönliche Erinnerung von Arndt Heuvel wegen Versammlungsleiter zur Eröffnung der Versammlung auf der LTW 2010.1
24.01.10 Mike_nrw-> Erinnerungs-Mail wegen Versammlungsleiter zur Eröffnung der Versammlung gemäß TOP 2 an Arndt Heuvel -> keine Antwort
25.01.10 Mike_nrw-> Druck der Stimmkarten und Stimmzettel
26.01.10 Mike_nrw-> Klärung weiterer Vorgehensweisen (Unterstützerunterschriften, etc.) Danke an PriSac!
28.01.10 Mike_nrw-> Protokoll der Direktkandidatenwahl veröffentlicht
28.01.10 Mike_nrw-> Landesvorstand über die Wahl per Mail unterrichtet
30.01.10 Mike_nrw-> Weitere Informationen und Formulare ergänzt
30.01.10 Mike_nrw-> Informationen über Twitter gesendet

Ort der Wahl und Wahltermin

Die Wahl für die Direktkandidaten der Landtagswahl 2010 NRW aus Mönchengladbach erfolgt am Montag, den 25. Januar 2010 um 20:00 Uhr im Geneickener Bahnhof, Otto-Saffran-Str. 102, 41238 Mönchengladbach. Hierzu werden alle wahlberechtigten Mitglieder der Piratenpartei aus den Wahlbezirken MG I und MG II schriftlich eingeladen.

Tagesordnung

1. Akkreditierung
2. Eröffnung der Versammlung durch den vom Landesvorstand eingesetzten vorläufigen Versammlungsleiter
3. Wahl des Versammlungsleiters
4. Wahl der Schriftführer
5. Wahl des Wahlleiters
6. Bestimmung von zwei oder mehr Wahlhelfern durch den Wahlleiter
7. Abstimmung über die Annahme der Wahlhelfer
8. Abstimmung über das Wahlverfahren gemäß 3.2 der Geschäftsordnung
9. Abstimmung über die Tagesordnung
10. Nominierung Wahlkreis Mönchengladbach I
10.1 Vorschlagsrunde
10.2 Vorstellung der Kandidaten
10.3 Fragerunde
10.4 Wahl
11. Nominierung Wahlkreis Mönchengladbach II
11.1 Vorschlagsrunde
11.2 Vorstellung der Kandidaten
11.3 Wahl
12. Auszählung und Verkündung des Ergebnisses

Geschäftsordnung zur Versammlung zur Direktkandidatenwahl in Mönchengladbach für die Landtagswahl 2010 in NRW

1 Rahmenbedingungen

(1) Zur Zulassung zur Versammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus den Verwaltungspiraten bzw. aus Piraten, die von diesen hierzu beauftragt wurden. Sie stellen fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Pirat mit Stimmrecht, einen Pirat ohne Stimmrecht oder einen Gast handelt und gibt entsprechend Material aus. Ein Pirat mit Stimmrecht erhält dabei eine Stimmkarte.

(2) Rederecht hat jeder Pirat. Der Versammlungsleiter kann, sofern kein Widerspruch erfolgt, auch anderen Personen das Rederecht erteilen. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für jemanden beantragen. Darüber wird abgestimmt.

(3) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden, sofern nicht explizit anders bestimmt, mit Ende der Versammlung.

(4) Es wird ein Protokoll der Versammlung erstellt, das die Ergebnisse der Versammlung festhält. Dazu enthält es zumindest Anträge im Wortlaut, die genehmigte Tagesordnung, die Ergebnisse von Wahlen sowie Abstimmungen und deren Stimmenverhältnisse, die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse. Das Protokoll wird zusammen mit dem Wahlprotokoll vom Versammlungsleiter, Wahlleiter, mindestens zwei der Wahlhelfer und vom (eventuell neugewählten) Vorstandsvorsitzenden des Landesverbands unterschrieben. Es ist den Piraten durch angemessene Veröffentlichung seitens des Vorstands zugänglich zu machen.

2 Versammlungsablauf

2.1 Grundsätze

(1) Die erste Amtshandlung der Versammlung ist es zu bestimmen, ob die Wahl der zwei Direktkandidaten auf einer gemeinsamen Versammlung erfolgen, oder jeder Wahlkreis separat abgehandelt werden soll (LWahlG NRW §18, Abs4). Dies ist deswegen notwendig, da es sich je nach Entscheidung dieser Wahl um faktisch eine oder zwei Versammlungen handelt. Im letzteren Fall müssen auch alle Ämter jeweils zweimal besetzt werden. (siehe 3.2.1)

(2) Im direkten Anschluss steht die Wahl des/der Versammlungsleiters, des/der Wahlleiters und mindestens zweier Wahlhelfer pro Versammlung an. Deren Aufgaben werden weiter unten definiert. (siehe 2.3)

(3) Der Versammlungsleiter stellt die vorläufige Tagesordnung und eventuelle Änderungen vor. Stimmberechtigte Piraten können Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Dabei werden Anträge über Hinzufügung oder Streichung von Tagesordnungspunkten vor Änderungswünschen bezüglich der Reihenfolge behandelt und abgestimmt. Sofern keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen wird über diese abgestimmt.

(4) Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung anhand der beschlossenen Tagesordnung.

(5) Nach Erreichen des Endes der Tagesordnung schließt der Versammlungsleiter die Sitzung.

2.2 Versammlungsleiter

(1) Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung. Er sorgt für den ordentlichen Ablauf.

(2) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie Vertagungen an.

(3) Zur Unterstützung seiner Aufgaben kann der Versammlungsleiter Helfer ernennen, die sich freiwillig melden. Diese sind der Versammlung bekannt zu machen.

2.3 Wahlleiter

(1) Der Wahlleiter ist mit der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen betraut. Dieser darf kein Kandidat in einer Wahl sein, die er durchführt. Die Wahlhelfer unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.

(2) Die Durchführung von Wahlen umfasst dabei:

  • Hinweis auf die Modalitäten der Wahl
  • Ankündigung der Wahl unter Angabe des Beginns, der Dauer und des Endes
  • Eröffnung und Beendigung der Wahl
  • Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen zu Wahlen/Abstimmungen der Geschäftsordnung
  • Entgegennahme der Wahlzettel
  • Auszählung der Stimmen
  • Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Nachfrage an den Kandidaten, ob dieser die Wahl annimmt
  • Erstellung eines Wahlprotokolls

(3) Er hat ein Wahlprotokoll anzufertigen, das zum Protokoll der Versammlung gehört. Dieses enthält alle Wahlen und Abstimmungen der Versammlung sowie deren Ergebnis.

(4) Fallen dem Wahlleiter Unregelmäßigkeiten auf oder werden ihm solche zugetragen, so muss er der Versammlung unverzüglich darüber Bericht erstatten.


3 Wahlen/Abstimmungen

3.1 Grundsätze

(1) Stimmberechtigt sind die Piraten, denen im Rahmen der Akkreditierung eine Stimmkarte ausgehändigt wurde.

(2) Sofern nichts anderes geregelt ist, werden alle Entscheidungen der Versammlung mit einfacher Mehrheit getroffen. Einfache Mehrheit bedeutet dabei, dass die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind.

(3) Zwei-Drittel-Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen mindestens 2/3 der ausgegebenen Stimmkarten entspricht.

(4) Wahlen von Direktkandidaten haben geheim zu erfolgen.

(5) Auf Verlangen eines stimmberechtigten Piraten ist auch sonst geheim abzustimmen.

(6) Wird das Ergebnis einer Abstimmung angezweifelt, entscheidet der Versammlungsleiter über eine erneute Abstimmung in gleicher Art und Weise.

3.2 Besonderheit Direktkandidatenwahl für Landtagswahl

(1) Schneiden die Wahlkreise nicht die Grenze der kreisfreien Stadt, besteht die Möglichkeit in einer Stadt, welche aus mehreren Wahlkreisen besteht, nicht jeden Kandidaten von den wahlberechtigten Piraten seines Wahlkreises wählen zu lassen, sondern dass alle wahlberechtigten Piraten der Stadt alle Direktkandidaten der Stadt bestimmen. Dies wird im Vorfeld auf der Versammlung abgestimmt.

3.3 Aufstellung von Direktkandidaten

(1) Die Aufstellung von Direktkandidaten für Europa-, Bundestags- bzw. Landtagswahlen erfolgt in mehreren Schritten:

(a) Sammelphase: Von der Versammlung werden Kandidaten vorgeschlagen. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in einem zeitlichen Rahmen von 5 Minuten vorzustellen. Die Wahlphase (b) beginnt erst nachdem sich alle Kandidaten vorgestellt haben.

(b) Wahlphase: Jeder stimmberechtigte Pirat hat eine Stimme, der Kandidat mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen wird Direktkandidat.

(c) Stichwahlphase: Sollte bei der ersten Wahl kein Kandidat die absolute Mehrheit erlangen, gibt es eine Stichwahl. Die beiden Kandidat mit den meisten Stimmen nehmen an der Stichwahl teil. Gibt es mehr als zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen (Stimmengleichheit) so findet zwischen diesen eine weitere Wahl statt. Dies geschieht so lange bis nur noch zwei Kandidaten für die Stichwahl übrig sind. In der Stichwahl erhält derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen die Direktkandidatur.

4 Anträge zur Geschäftsordnung

4.1 Grundsätze

(1) Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von stimmberechtigten Piraten gestellt werden.

(2) Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch Heben beider Hände gestellt. Dieser ist sofort zu behandeln, dabei wird jedoch ein gerade stattfindender Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung abgewartet.

(3) Gibt es keinen Widerspruch gegen den Antrag, so ist dieser angenommen. Erfolgt eine Gegenrede, so wird über den Antrag unverzüglich abgestimmt.

4.2 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind:

(a) der Antrag auf Vertagung der Sitzung,

(b) der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum,

(c) der Antrag auf sofortigen Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,

(d) der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunkt,

(e) der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,

(f) der Antrag auf Schluss der Rednerliste,

(g) der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf zwei Minuten bzw. deren Aufhebung,

(h) der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Genehmigung.

Protokoll und Ergebnis der Direktkandidatenwahl

Protokoll der Direktkandidatenwahl Mönchengladbach

Wahl des Versammlungsleiters

Robin wird einstimmig zum Versammlungsleter gewählt.

Feststellung der Anwesenheit

Anwesend sind 9 Wahlberechtige, 6 aus Wahlbezirk 1, 3 aus Wahlbezirk 2.

Wahl des Wahlleiters

Nico Kern wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt.

Ernennung der Wahlhelfer

Der Wahlleiter sowie die Mitgliederversammlung verzichtet auf die Ernennung von Wahlhelfern.

Abstimmung des Wahlverfahrens

Es wird einstimmig dafür gestimmt, dass alle Wahlberechtigten über beide Wahlkreise abstimmen.

Beschluss der weiteren Tagesordnung

  • Nominierung für Wahlbezirk 1
  • Wahl für Wahlbezirk 1
  • Nominierung für Wahlbezirk 2
  • Wahl für Wahlbezirk 2


Die weitere Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Wahlbezirk 1

Nominierung der Kandidaten für Wahlbezirk 1

Es meldet sich kein weiterer Kandidat für Wahlkreis 1. Die Liste der Kandidaten für Wahlkreis 1 wird geschlossen.

Vorstellung der Kandidaten für Wahlbezirk 1

  • Michael Bungarten
  • Rene Daners
  • Wolfgang Kurt

Wahl des Direktkandidaten für Wahlbezirk 1

Der Wahlleiter verkündet das Erbebnis der Wahl:

  • Michael (2 Stimmen)
  • Rene Daners (2 Stimmen)
  • Wolfgang (5 Stimmen)

Damit wurde Wolfgang Kurt zum Direktkandidaten für Wahlbezirk 1 gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Wahlbezirk 2

Nominierung der Kandidaten für Wahlbezirk 2

Es meldet sich kein weiterer Kandidat für Wahlbezirk 2. Die Liste der Kandidaten für Wahlkreis 2 wird geschlossen.

Vorstellung der Kandidaten für Wahlbezirk 2

  • Sebastian Zerbe

Wahl des Direktkandidaten für Wahlbezirk 2

Der Wahlleiter verkündet das Erbebnis der Wahl:

  • Sebastian (8 Stimmen, 1 Enthaltung)

Damit wurde Sebastian Zerbe zum Direktkandidaten für Wahlbezirk 2 gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Listenkandidaten für den Wahlkreis Mönchengladbach

  • Wahlbezirk 2: Sebastian Zerbe
  • Wahlbezirk 1: Wolfgang Kurt

Beenden der Versammlung

Der Versammlungsleiter schliest die Versammlung ordnungsgemäß um 21:35 Uhr.

Weitere Vorgehensweise und Formulare

Einzelheiten und erforderliche Dokumente:

Landeswahlordnung

HowTo im Wiki

Anlage 9a zur Niederschrift

Anlage 10a Versicherung an Eides statt

Anlage 11a Kreiswahlvorschlag

Anlage 13 Bescheinigung über die Wählbarkeit

Jeder Direktkandidat möge sich bitte nun um die Sammlung der benötigten 100 Unterstützerunterschriften je Kandidat kümmern. Zudem ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben.

Unterstüzterunterschriften:
Ansprechpartner bei der Stadt Mönchengladbach:
Rathaus Rheydt
Abt. Wahlen
Markt 11e
41236 Mönchengladbach
(Zimmer 155-158)

Versicherung an Eides statt:
Rathaus Rheydt Eingang E
Zimmer 145 Markt 11e
Markt 11e
Herr Strehlow
41236 Mönchengladbach
Tel.: (0 21 61) 25 - 8150
Fax: (0 21 61) 25 - 8125
E-Mail: Buergerservice_Meldewesen@moenchengladbach.de

Amtsblatt von Mönchengladbach mit weiteren Informationen:

Das findet Ihr hier

Weitere Informationen vom Innenministerium:

Das findet Ihr hier

Viel Glück! Meine Arbeit ist jetzt erledigt. --Mike 11:39, 26. Jan. 2010 (CET)