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NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Aachen/Ratsanfragen 18.09.2010

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STELLUNGNAHMEN ZU DEN ZUR SITZUNG DES RATES DER STADT GESTELLTEN A N F R A G E N RATSSITZUNG VOM 17. NOVEMBER 2010 Die Beantwortung der Anfrage von Ratsherrn Gerger in Sachen “Cambio- Mobilitätsservice" berührt Angelegenheiten, die nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung von der Behandlung in öffentlicher Sitzung ausgeschlossen sind. Die Beantwortung dieser Anfrage erfolgt daher zum nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung.

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Ratsanfrage: Herausgabe von Meldedaten

Anfrage des Ratsherrn Thomas Gerger Piratenpartei vom 18.9.2010 zunächst sei darauf hingewiesen, dass eine Anfrage gleichen Inhaltes der Partei Die Linken bereits in der Ratssitzung am 15.10.2008 beantwortet wurde. zu Ihrer Anfrage bezüglich der Herausgabe der Meldedaten darf ich daher gerne nochmals folgendes erläutern

Zu 1:

Gemäß § 34 des Meldegesetzes NRW darf die Meldebehörde an nichtöffentliche Stellen/Privatpersonen nur Auskunft über Namen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Dies setzt voraus, dass der Antragende mindestens Name, Vomeme und Geburtsdatum oder vorherige Anschrift korrekt benennen muss, um die neue Anschrift zu erhalten. Die Anfrage muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Daten an Anfragende, die nicht nur vereinzelt Auskünfte beantragen, werden nur erteilt, wenn eine entsprechende, vom Innenministerium NRW empfohlene Erklärung abgegeben wurde, die beinhaltet, dass keine ewerbsmäßige Verwendung bzw. Weitergabe der Daten erfolgt. Diese Überprüfungen werden seitens der Meldebehörde auch strikt eingehalten.

Zu 2:

Auskünfte, die nicht an öffentliche Stellen erteilt werden, sind gebührenpflichtig, Gem. Tarifstelle 5.1.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allg. Verwaltungsgebührenordnung NRW beträgt die Gebühr für eine einfache Meldeauskunft 7,- €.

Zu 3:

Die Anzahl der an die Meldebehörde gerichteten Anfragen wird nicht festgehalten und kann daher nicht beziffert werden. Schätzungsweise wird von Insgesamt ca. 130.000 Anfragen pro Jahr ausgegangen, wobei es sich beim überwiegenden Teil um Auskunftsersuchen von Behörden/öffentlichen Stellen handelt (ca. 100.000). Ca. 30.000 Ersuchen erfolgen von nichtöffentlicher Seite.

Zu 4:

Die Gebühreneinnahmen betragen ca. 210.000 €jährlch.

Zu 5:

Die Gebühren sind in der Kostenart „Verwaltungsgebühren“ des Bürgerservice enthalten.

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Ratsanfrage von Ratsherrn Gerger Piratenpartei, vom 18.9.2010

Tivoli Loge

Zur Ratsanfrage wird wie folgt Stellung genommen: Frage: lm Rahmen meiner Ratsarbeit würde mich interessieren, wie häufig die Tivoli Loge im letzten Jahr genutzt worden ist. Stellungnahme der Verwaltung: Im Zeitraum vom 25. September 2009 bis zum 17. Oktober 2010 ist die städtische Loge insgesamt zum Besuch von 16 Heimspielen der TSV Alemannia Aachen genutzt worden.

Seite 4 Vergaberegister

Anfrage der Piratenpartei vom 18.09.2010, eingegangen bei FB 01 am 25.10.2010
Korruptionsbekämpfung - Vergaberegister
Zu den einzelnen Fragen der o.g. Ratsantrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

Frage 1:

Gibt es ein zentrales Vergaberegister, in welchem die Daten für die Ausschreibungen und Aufträge durch die Stadt Aachen an Firmen/Personen nach gehalten werden?
Stellungnahme der Venwaltung: nein

Frage 2:

An welcher Stelle werden die Ausschreibungen für die Aufträge der Stadt Aachen bis jetzt veröffentlicht, wenn nicht in Form eines zentralen Registers?
Stellungnahme der Verwaltung: Informationen zu vergebenen Aufträgen ab einem Auftragswert von 50.000,- € bzw. ab 150.000,- € bei Bauaufträgen werden unter der URL http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/ausschreibungen/vergebene_Auftraege.asp auf der Internetseite der Stadt Aachen veröffentlicht. Die Informationen werden auf der genannten Seite 6 Monate vorgehalten und danach gelöscht. Dieser Zeitraum ist durch § 20 VOB/A vorgegeben.

Frage 3 und 4:

Existiert die Möglichkeit für die Öffentlichkeit einsicht zu bekommen, welche Firmen/Personen in der Vergangenheit Aufträge von der Stadt erhalten haben?
Für welche Personen sind diese Informationen einsehbar?
Stellungnahme der Verwaltung: Über die in der Stellungnahme zu Ziffer 2) angegebene Internetseite hinaus besteht für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, Einsicht in Unterlagen über vergebenen Aufträge zu bekommen.