NRW:2010-01-06 - Protokoll Arbeitskreis Innenpolitik
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Eckdaten
- Wann: 06.01.2010, Beginn: 19:00 Uhr
- Wo: Bochum, Absinth
Anwesend
Status der einzelnen Themenbereiche
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Dementsprechend ist es wichtig, dass an für die Grundrechte des Bürgers potentiell fatalen Stellen so offen, transparent und sorgfältig geprüft wird, wie es möglich ist.
Wir erkennen an, dass ein Geheimdienst naturgemäß nicht dazu in der Lage ist, seine Tätigkeiten umgehend und in vollem Umfang kontrollierbar und transparent zu gestalten. Dennoch wollen wir die Kontrolle und Transparenz so weit erhöhen, wie es im Rahmen der Handlungsfähigkeit besagter Behörde möglich ist.
Die Fristen, innerhalb derer über die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde berichtet wird, müssen so angepasst werden, dass jede potentiell die Grundrechte des Einzelnen verletzende Tätigkeit noch vor Durchführung dem Kontrollgremium gemeldet und spätestens 3 Monate nach ihrem Abschluss der demokratischen Kontrolle des Parlaments unterzogen wird. Nach geltendem Recht könnte im ungünstigsten Fall dies erst nach 1 1/2 Jahren stattfinden.
Die Arbeit der G10-Kommission muss enger an die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums gebunden werden. Wir halten eine Prüfung, ob diese beiden Einrichtungen zum Zwecke eines schnelleren Informationsflusses kombiniert werden können, für sinnvoll. Ebenso sollte in diesem Zuge die Einhaltung nicht nur des Fernmeldegeheimnisses, sondern sämtlicher Grundrechte zeitnah überprüft werden.
Hilfspolizisten
Die Polizei ist eins der wichtigsten Exekutivorgane unseres Landes. Sie ist die direkte ausführende Kraft des staatlichen Gewaltmonopols, und soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Dies ist eine hochgradig verantwortungsvolle, anspruchsvolle Aufgabe.
Bestrebungen, streifendienstliche Tätigkeiten der Polizei zukünftig verstärkt von schlechter ausgebildeten, schlechter bezahlten Hilfspolizisten durchführen zu lassen lehnen wir entschieden ab. Realen Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit auf diese Weise schwächer zu begegnen, und gleichzeitig unter der Vorgabe, die innere Sicherheit zu stärken die Grundrechte immer weiter zu beschränken ist für uns nicht akzeptabel.
Virtuelle Streife
Der Polizeidienst umfasst den Streifendienst im öffentlich zugänglichen Raum zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung von Straftaten. Da auch das Internet ein solcher öffentlich zugänglicher Raum ist, ist es begrüßenswert, wenn die Polizeibehörden dort "auf Streife" gehen. Ferner empfinden wir es als erfreulich, dass die Polizeibehörden gedenken, sich mit dem Medium Internet vertrauter zu machen. Besorgnis erregt nur die Befürchtung, dass den Beamten an dieser Stelle Sonderrechte eingeräumt werden, die über jene eines normalen Internetnutzers hinaus gehen.
Denn so wie der Streifendienst nicht das Eindringen in private Wohnungen rechtfertigt, so lehnen wir auch verdachtsunabhängige Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von Emails oder Zugriff auf gesicherte Bereiche durch Hacking, ab. Um die Strafverfolgung im Netz zu verbessern, sollten vielmehr bestehende Möglichkeiten, den Polizeibehörden Gesetzesverstöße im Internet mitzuteilen, vereinfacht und verbessert werden.
Öffentliche Überwachung
Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras kann unter bestimmten Umständen die Aufklärung von Straftaten erleichtern. In der Regel wäre die besagte Aufklärung jedoch auch ohne das so gewonnene Bildmaterial erfolgreich gewesen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ferner gezeigt, dass eine solche Überwachung nicht zur Prävention von Straftaten geeignet sind.
Daher lehnen wir den Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab, da wir die Persönlichkeitsrechte hunderter unschuldig erfasster und gespeicherter Bürger als schützenswert betrachten. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen.
Stattdessen wollen wir eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potentiellen Kriminalitätsschwerpunkten.
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen - nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit - nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es uns unbegreiflich, warum solche Maßnahmen erneut diskutiert werden.
Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.
Jugendkriminalität
Im Bereich des Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und weiterem Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist mitnichten, jeden jungen Menschen als potentiellen Straftäter von morgen zu behandeln, und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Aufgrund einer seit Jahrzehnten verfehlten Bildungspolitik und einer finanziellen und beruflichen Perspektivlosigkeit muss man dieses Problem als hausgemacht bezeichnen. Seine Bekämpfung muss an besagten Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden.
Identifikationsnummer für Polizisten
Die Piratenpartei erkennt an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, welcher sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser, trotz einer bestehenden Pflicht, ihn nicht preisgibt. Auch hat der Bürger in diesem Moment keine Möglichkeit den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen.
Aus diesem Grund wollen wir die Einführung einer jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsnummer für jeden Polizeibeamten.
Eine solche Nummer stellt auf der einen Seite den Informationsanspruch des Bürgers sicher, auf der anderen Seite wahrt sie aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.
Biometrische Daten
Wir beobachten derzeit einen besorgniserregenden Trend, dass in immer größer gefassten Bereichen die Speicherung und der automatisierte Abgleich von biometrischen Daten erfolgt. Es ist weder zu verhindern, dass die Grundrechte unschuldiger Bürger bei solchem Vorgehen verletzt werden, noch dass ein solches Vorgehen auf Basis existierender Daten immer häufiger angewendet wird. Daher lehnen wir die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne erwiesene Straftat kategorisch ab.
Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen
Wir setzen uns für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Aus diesem Grunde wollen wir eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Hierbei ist aus humanitären Gründen die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen und Flüchtlingen, welche ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, besonders zu berücksichtigen. Langfristig ist auf ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, hinzuarbeiten. Generell halten wir das Asyl- und Ausländerrecht Deutschlands für überarbeitungsbedürftig, da es einem effizienten Schutz der Menschenrechte nicht gerecht wird.
Unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden
Auch in den Reihen der Polizeibeamten kann es dazu kommen, dass einzelne Beamte sich falsch oder gar rechtswidrig verhalten. Polizeibeamte, welche ein Fehlverhalten ihrer Kollegen beobachten, sowie Zeugen und/oder Anzeige erstattende Bürger sind derzeit dazu gezwungen sich mit ihrem Anliegen an die gleiche Behörde zu wenden, in der die Beklagte Person ihren Dienst verrichtet. Dies führt nicht nur zu Hemmschwellen seitens des Beschwerdeführers, sondern kann auch zu Interessenskonflikten und dadurch zu Vertuschungsaktionen oder falsch verstandener Solidarität unter den Kollegen führen.
Es sollte eine unabhängige Kontroll- und Ermittlungsinstanz geschaffen werden, die sich solcher Beschwerden annimmt, ohne dass der Beschwerdeführer Tatenlosigkeit oder persönliche Konsequenzen fürchten muss. Zusätzlich kann diese Instanz auch ohne Anregung Dritter tätig werden.
Identifikationsnummer für Polizisten
Die Piratenpartei erkennt an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, welcher sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser, trotz einer bestehenden Pflicht, ihn nicht preisgibt. Auch hat der Bürger in diesem Moment keine Möglichkeit den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen.
Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsnummer für jeden Polizeibeamten.
Eine solche Nummer stellt auf der einen Seite den Informationsanspruch des Bürgers sicher, auf der anderen Seite wahrt sie aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.
Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen von Behörden
Da auch in Behörden nur Menschen sitzen, werden auch dort Fehler gemacht. Nicht selten werden rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen bzw. rechtswidrige Maßnahmen getroffen, welche den Bürger in seinen Rechten und in seiner Persönlichkeit beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen lassen immer irgendeine Art von Schaden entstehen.
Es ist unser Anliegen eine pauschale Mindestentschädigung bzw. eine Wiedergutmachung für rechtswidrige Maßnahmen einzuführen. Hierdurch erwarten wir eine wesentliche Erhöhung der Hemmschwelle seitens der Behörden bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers und hierdurch einen verbesserten Schutz vor Behördenwillkür.
Bei der derzeitigen Rechtslage hat der Bürger, selbst nachdem durch Gerichte die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten oder Maßnahmen festgestellt wurde, weitere, häufig nicht leichte Hürden zu nehmen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Die Beweisbarkeit eines entstandenen Schadens, gerade im immateriellen Bereich, gestaltet sich oft schwierig. Obwohl es eine Behörde war, welche den Fehler gemacht hat, wird der Bürger durch eine schwierige Beweissituation eventuell noch mehr belastet. Damit dieser unhaltbare Zustand abgestellt wird, sollten Behörden für ihre Fehler uneingeschränkt haften.
Ende
Ende der Sitzung: 22:00 Uhr
nächstes Treffen
- Wann: 12.1.2010 19:00
- Wo: Bochum, Absinth