NDS Diskussion:Hildesheim/Satzungsentwurf
Hallo, folgendes ist mir sofort aufgefallen:
3. Der Vorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In besonderen Fälle, vor allem der gerichtlichen Vertretung, darf der Vorstand auch erforderliche Rechtsvertreter oder Sachverständige, die selbst keine Piraten sind, mit der Vertretung beauftragen.
Mhh, das halte ich für kritisch/fragwürdig/überdenkbar.
Es sollte von vornherein klar sein, welches Vorstandsmitlied für welche Aufgaben (hauptsächlich) zuständig/vorgesehen ist.
Des Weiteren kann man sicherlich auch (noch) darüber nachdenken, Vertretungsregelungen in die Satzung mit aufzunehmen.
Gruß
Flons
Mir fällt auf, das 5% der Mitglieder für eine beschlussfähige Mitgliederversammlung doch sehr wenig ist. Da der Vorlauf der Einladung auch recht kurz gewählt ist,hätte ich bei solchen Konstellationen schon Bauchschmerzen. Ein oder zwei Beisitzer sollte ein Vorstand ebenfalls haben.
Grüße Andreas