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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redezeit/(1)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Redezeit
(1) Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Zum gleichen Beratungsgegenstand darf jedes Ratsmitglied nur zweimal sprechen.