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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Teilnahme an den Ausschusssitzungen/(1)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Teilnahme an den Ausschusssitzungen
(1) Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, an allen Sitzungen der Ratsausschüsse als Zuhörer/-in teilzunehmen.