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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(7)
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NDS:Wolfsburg
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2011
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Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
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Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen
(7) Das gleiche gilt für die Beamten auf Zeit, die gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung Mitglieder des Verwaltungsausschusses sind.