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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 9

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§ 9

Anträge

Ohne Innehaltung einer Frist können folgende Anträge gestellt und zur Abstimmung gebracht werden:

a) Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung

b) Verweisung an einen Ausschuss

c) Schluss der Debatte

d) Zusatz- und Abänderungsanträge

e) Verlängerung der Redezeit

f) Ladung und Anhörung einer Person

g) Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit

h) Vertagung oder Aufhebung eines Tagesordnungspunktes

i) Unterbrechung, Vertagung oder Aufhebung der Sitzung