NDS:RegionsversammlungHannover/2015.1 Protokoll

ÄProtokoll der Regionsversammlung 2015.1 in Hannover.

Die Regionsversammlung findet am Samstag den 15. Februar 2014 statt.

Ort: Nachbarschaftstreff Mittelfeld Am Mittelfelde 104, 30519 Hannover

Zeit: Samstag, den 7. März 2014 um 10:00 Uhr

Versammlungsleiter: Carsten Sawosch

Protokollant: Dirk Hillbrecht

Wahlleiter: Rüdiger Pfeilsticker

WikiSeite: http://wiki.piratenpartei.de/NDS:RegionsversammlungHannover/2015.1

TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

Carsten Sawosch begrüßt die Anwesenden und erklärt, dass Hanne Behrens krankheitsbedingt nicht anwesend ist.

- Abstimmung über die Zulassung von Gästen

Einstimmig angenommen.

- Abstimmung über die Zulassung von Audio und Video Übertragung

Einstimmig angenommen.

TOP 2 - Wahl von Tagungsleiter und Protokollführer

Per Akklamation einstimmig angenommen.

- Wahl des Wahlleiters und Bestimmung von Wahlhelfern

Thomas Ganskow und Rüdiger Pfeilsticker bewerben sich. Rüdiger Pfeilsticker wird mehrheitlich gewählt.

TOP 3 - Annahme einer Geschäftsordnung für diese Sitzung, Vorgeschlagene GO: https://piratenhannover.piratenpad.de/GO-RV-Hannover-14-1

Einstimmig angenommen.

TOP 4 - Annahme der Tagesordnung

Einstimmig angenommen.

TOP 5 - Bestätigung des Protokolls der letzten Regionssitzung http://wiki.piratenpartei.de/NDS:RegionsversammlungHannover/2014.2_Protokoll

Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen

Es sind 14 Akkreditierte anwesend.

TOP 6 - Rechenschaftsbericht des Vorstandes über seine Amtszeit

Carsten, Thomas, Ylva, Florian, Hanne und Dirk haben schriftliche Rechenschaftsberichte abgegeben. Jan Thode trägt vor. Uwe Kopec ergänzt Details zur Barkasse Wennigsen, Thomas Ganskow weist darauf hin, dass diese Informationen in den Rechenschaftsbericht des Regionsverbandes gehören.

Es werde keine Fragen an den Vorstand gestellt.

TOP 7 - Bericht der Kassenprüfer

Rüdiger Pfeilsticker und Susanne Nissen tragen vor. Die Prüfung wurde entsprechend des Wikiprotokolls vorgenommen. Es gab keine Auffälligkeiten bis darauf, dass es keine Budgetplanung für 2014 gab. Dies wird aber von Satzung oder Vorstands-GO auch nicht eingefordert und allen Ausgaben lagen Beschlüsse zu Grunde. Die Kassenprüfer bescheinigen eine ordnungsgemäße Buchführung.

Der Regionsverband hat im Jahr 2014 aus der Parteienfinanzierung anteilig Ausschüttungen aus 2012 vom Landesverband ausgezahlt bekommen.

TOP 8 - Entlastung des Vorstandes

Einstimmig angenommen.

TOP 9 - Satzungsänderungsanträge den Vorstand betreffend

Es liegen keine entsprechende Anträge vor.

TOP 10 - Neuwahl des Vorstandes

Aufstellen der Kandidaten:

    Vorsitzender 
   Uwe Kopec


Uwe stellt sich vor

Es gibt die Möglichkeit, den Kandidaten zu befragen.

Es gibt 17 Akkreditierte.

Rüdiger erklärt das Wahlverfahren.

Ergebnis: 10J/5N/2E

Uwe ist gewählt und nimmt die Wahl an.

stellv. Vorsitzender

   Jürgen Hey


Jürgen stellt sich vor.

Es gibt die Möglichkeit, den Kandidaten zu befragen.

Ergebnis: 13J/4N/0E

Der Kandidat ist gewählt und nimmt die Wahl an.

    Schatzmeister 
   Jan Thode


Jan stellt sich vor.

Es gibt die Möglichkeit, den Kandidaten zu befragen.

Ergebnis: 11J/4N/2E

Der Kandidat ist gewählt und nimmt die Wahl an.

    bis zu 4 Beisitzer 
   Kandidat 1: Rüdiger Pfeilsticker
   Kandidat 2: Manuel Nitschke
   Kandidat 3: Jan Siewert


Die Wahlleitung wird für diese Wahl von Thomas Ganskow übernommen.

Rüdiger stellt sich vor.

Manuel stellt sich vor.

Jan stellt sich vor.

Es gibt die Möglichkeit, die Kandidaten zu befragen.

Ergebnis: Rüdiger Pfeilsticker: 14J/1N/2E Manuel Nitschke: 11J/5N/1E Jan Siewert: 14J/1N/2E

Alle drei Kandidaten sind gewählt und nehmen die Wahl an.


TOP 11 - Neuwahl Kassenprüfer

Kandidaten:

   Susanne Nissen
   Thomas Ganskow


Beide Kandidaten werden per Akklamation einstimmig gewählt und nehmen die Wahl an.


TOP 12 - Sonstige Satzungsänderungsanträge

SÄA 1, eingereicht am 08.02.2015 von Thomas Ganskow:

1. § 12 Auflösung, Teilung- und Verschmelzung

Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung wird durch die Landessatzung geregelt.

ist zu ändern in

§ 12 Auflösung, Teilung und Verschmelzung

Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung des Regionsverbandes wird durch die Landessatzung geregelt. Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung von Unterverbänden regelt § 13 der Regionssatzung.

2. § 13 Finanzen

ist zu ändern in

§ 14 Finanzen

3. § 14 Auflösung, Teilung- und Verschmelzung

(1) Für Auflösung, Teilung oder Verschmelzung des Regionsverbandes gelten die Vorschriften der Landessatzung. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionsverbandes Hannover dem Landesverband zu.

ist zu ändern in

§ 13 Auflösung, Teilung und Verschmelzung von Unterverbänden

(1) Die Auflösung eines Gliederungsverbandes unterhalb des Regionsverbandes Hannover kann nur durch einen Beschluss der jeweiligen Gliederungsmitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Gliederungsversammlung stimmberechtigten akkreditierten Piraten beschlossen werden.

(2) Die Verschmelzung des Gliederungsverbandes mit einem anderen Gliederungsverband kann nur durch einen Beschluss der Gliederungsmitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Gliederungsmitgliederversammlung stimmberechtigten akkreditierten Piraten beschlossen werden.

(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den stimmberechtigten Piraten des Gliederungsverbandes bestätigt werden. Beides ist nur bei Vorliegen eines trifftigen Grundes (Handlungsunfährigkeit, grober Verstoß gegen die Richtlinien der Partei oder ähnlichem) möglich. Die Enscheidung über die Zulässigkeit des Grundes trifft der Vorstand des Regionsverbandes. Die stimmberechtigten Piraten der Untergliederung äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. Die Dauer der Urabstimmung wird auf nicht unter 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Aussendung von Abstimmungsunterlagen festgelegt. Der Versand erfolgt über die Mitgliederverwaltung des Regionsverbandes, die Rücksendung der Abstimmungsunterlagen erfolgt an die Regionsgeschäftsstelle bzw. die ladungsfähige Adresse des Regionsverbandes.

(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Gliederungssmitgliederversammlung beim Gliederungsvorstand eingegangen und unabhängig von Fristen für sonstige Anträge mindestens drei Wochen vor Beginn der Gliederungssmitgliederversammlung den Mitgliedern in Textform zur Kenntnis gebracht ist.

(5) Die Verschmelzung mit einem Gliederungsverband einer anderen Partei ist nicht möglich.

Begründung:

Im Landesvorstand ist folgender Hinweis des Landesschiedsgerichts eingegangen:

"Hallo Landesvorstand, im Rahmen anderer Arbeiten fiel uns auf, dass nach Par. 6 Parteiengesetz (PartG) die Satzungen der Gebietsverbände Bestimmungen zu enthalten haben, über "[...] eine Urabstimmung der Mitglieder und das Verfahren, wenn der Parteitag die Auflösung der Partei oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 9 Abs. 3 beschlossen hat" "soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält."

Die Bundessatzung enthält ausschließlich Regelungen zur Auflösung von Bundes- und Landesverbänden, die Landessatzung wiederum nur den laut Bundessatzung vorgeschriebenen Satzungsbestandteil bezüglich der Bestätigungspflicht einer Auflösung durch den Bundesparteitag. Demnach haben die Kreisverbände eigene Satzungsregelungen bezüglich ihrer Auflösung zu treffen. Uns ist jedoch kein Fall einer konformen Satzung bekannt."

Mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen ist eine derartige Regelung für die Untergliederungen integriert, für die Landesebene ist eine entsprechende Regelung angedacht. Sollte es innerhalb des Jahres 2015 keine entsprechende Satzungserweiterung auf Landesebene geben, erfolgt eine Erweiterungsantrag für die RMV 15.2


Thomas Ganskow begründet den Antrag mündlich. In der Diskussion ergibt sich, dass im vorgeschlagenen §13(2) ein Formulierungsfehler enthalten ist. Es wird ein Änderungantrag formuliert:

Antrag: "In §13(2) wird das Wort "Kreisverband" durch "Gliederungsverband" ersetzt."

Begründung: Die ursprüngliche Formulierung ist sachlich falsch.

Im Rahmen der Diskussion werden zwei Punkte angemerkt: 1) Auf Landesebene wird momentan ein sehr ähnlich lautender SÄA vorbereitet, der die vom LSG angemerkte Regelungslücke aufheben würde. 2) Die hier vorgeschlagene Regelung ist dahingehend unvollständig, dass es keine Regelungen bei handlungsunfähigen Untergliederungen gibt.

Der Änderungsantrag wird mit 14J/0N/3E angenommen.

Der geänderte Hauptantrag wird mit 6J/4N/7E abgelehnt.


SÄA 2, eingereicht am 08.02.2015 von Thomas Ganskow:

§ 7.2 – Ortsgruppen

(1) In Gebieten, die sich geografisch an der Verwaltungsgliederung Niedersachsens orientieren sollen, können sich Bezirks- oder Ortsgruppen gründen. Diese Gruppen sind kein Gebietsverband im Sinne des Gesetzes über die politischen Parteien, sondern ein Zusammenschluss von Piraten in einem räumlich abgegrenzten Gebiet. Gruppen in aneinander angrenzenden Gebieten der gleichen Verwaltungsebene können nach Rücksprache mit dem Regionsvorstand zu einer einzigen Gruppe verschmelzen. Gruppen können sich auch dann auf einer Verwaltungsebene gründen, ohne dass auf der nächsthöheren Ebene ein Gebietsverband oder eine Gruppe besteht. Bezirks- oder Ortsgruppen können vom Regionsvorstand per Beschluss mit Finanzmitteln ausgestattet werden. Weitere Details über Aufbau, Rechte und Pflichten der Bezirks- und Ortsgruppen kann der Regionsvorstand in einer Geschäftsordnung für Bezirks- und Ortsgruppen festlegen.

ist zu ändern in

§ 7.2 – Bezirks- und Ortsgruppen

(1) In Gebieten, die sich geografisch an der Verwaltungsgliederung Niedersachsens orientieren sollen, können sich Bezirks- oder Ortsgruppen gründen. Diese Gruppen sind kein Gebietsverband im Sinne des Gesetzes über die politischen Parteien, sondern ein Zusammenschluss von Piraten in einem räumlich abgegrenzten Gebiet. Gruppen in aneinander angrenzenden Gebieten der gleichen Verwaltungsebene können nach Rücksprache mit dem Regionsvorstand zu einer einzigen Gruppe verschmelzen. Gruppen können sich auch dann auf einer Verwaltungsebene gründen, ohne dass auf der nächsthöheren Ebene ein Gebietsverband oder eine Gruppe besteht. Bezirks- oder Ortsgruppen werden mit den ihnen aus Bundessatzung zustehenden Mitteln ausgestattet. Weitere Details über Aufbau, Rechte und Pflichten der Bezirks- und Ortsgruppen kann der Regionsvorstand in einer Geschäftsordnung für Bezirks- und Ortsgruppen festlegen.

Begründung:

Die Bundessatzung Abschnitt B, § 6.2 regelt eindeutig, welcher Prozentsatz Bezirks- oder Ortsgruppen aus Mitgliedsbeiträgen zusteht. Dem wird mit dieser Satzungsänderung Rechnung getragen. Gleichzeitig wird die Überschrift dem Inhalt angepasst. Desweiteren ist die vorher in SÄA 1 zu fassende SÄ in § 14 berücksichtigt.

Wird der SÄ in § 14 nicht zugestimmt, entfällt der entsprechende Teil des SÄA 2

Anmerkung: Satzungsänderungsanträge können bis zum 13.02.15 eingereicht werden.

Der Formulierungsänderung im ersten Teil wird zugestimmt.

Der geänderte Hauptantrag wird mit 12J/0N/4E angenommen.


TOP 13 - Programm- und Programmänderungsanträge

TOP 14 - Positionspapiere

Ihmezentrum

Die Piratenpartei Hannover setzt sich bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Revitalisierung des Ihmezentrums Hannover für vollständige Transparenz ein. Die ausschließliche Orientierung an wirtschaftlichen Interessen lehnen wir ab, ebenso die ausschließliche Behandlung des Themas auf der politischen oder verwaltenden Ebene. Unter Einbeziehung möglichst vieler Akteure der Stadtgesellschaft und Betroffenen soll ein Konzept erarbeitet werden, das die sozialen und kulturellen Gegebenheiten des Stadtbezirks Linden-Limmer berücksichtigt.

Desweiteren muss gewährleistet sein, dass die privaten Wohnungseigentümer maximal in einem Maß an den Kosten der Revitalisierung oder dem anschließenden Unterhalt beteiligt werden, welches das wirtschaftliche Überleben eines durchschnittlichen Eigentümers sicherstellt. Orientiert an den vorangegangenen Planungen sind dies maximal 10% höhere monatliche Hausgeldkosten.

Die Verwaltung der Stadt Hannover fordern wir dazu auf ihren Einfluss geltend zu machen, diese Ziele zu verwirklichen.

Desweiteren muss im Falle der erneuten Insolvenz des Investors die Stadt Hannover Rücklagen bilden, die das wirtschaftliche Überleben der Wohnungseigentümer sicher stellt, bis eine erneute Insolvenzverwaltung eingesetzt ist. Dies sind ca. € 270.000 pro Monat, die derzeitig auf den 83%igen Mehrheitseigentümer entfallen, die die Stadt Hannover als zinslosen Kredit bereitstellen kann.

Begründung:

Nach der Zwangsversteigerung der insolventen Teile des Ihmezentrums an ein Berliner Unternehmen wurde bekannt, dass im Vorfeld Gespräche zwischen dem zukünftig als Investor Auftretenden und Oberbürgermeister Schostok statt fanden. Genaue Inhalte der Gespräche wurden nicht genannt.

Mit den privaten Wohnungseigentümern, die seit Jahren auf positive Signale warten, wurde bislang von keiner Seite Kontakt gesucht. Zumindest die städtische Verwaltung hätte dies längst tun können. Die Kontaktmöglichkeiten mit dem Verwaltungsbeirat im Ihmezentrum sind dem Büro des Oberbürgermeisters bekannt.

Wer sich ein wenig mit der Geschichte des Ihmezentrum auskennt weiß, wie es zu der heutigen Situation gekommen ist. Waren es erst Nord- und West-LB, die als Großeigentümer keinerlei Interesse am wirtschaftlichen Überleben des IZH hatten sondern das ganze Objekt von Anfang an als Abschreibungsobjekt ansahen, ist erst mit dem Verkauf der Stadtwerke, der Räumlichkeiten der Stadtsparkasse und der Verkleinerung der Kindertagesstätte eine Situation eingetreten, die zu einer Situation führen konnte, in der die privaten Wohnungseigentümer gegenüber einem 83%igen Mehrheitseigentümer ausgeliefert sind. In allen genannten Einrichtungen hätte die Verwaltung der Stadt die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf den Verkauf der Liegenschaften zu nehmen.

Einen Vertrag, den die Stadt Hannover schon zu Gründungszeit des IZH eingegangen ist und der sie zum Unterhalt des Ihmeuferweges verpflichtet hätte, hat sie bis auf die frühe Anfangszeit nicht erfüllt. Ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag ist somit auf Seiten der der Stadt Hannover eingespart worden. Mittels einer Rückstellung von € 2,2 Mio. hat sich die Stadt Hannover im Jahre 2005 aus dieser Verpflichtung freigekauft. Diese Gelder könnten im Falle einer Insolvenz den Wohnungseigentümern zur Verfügung gestellt werden.

Insofern ist es nur recht und billig, wenn sie die Mehrkosten der Wohnungseigentümer übernimmt, sollte es zu einer erneuten Insolvenz des Investors kommen.


Thomas Ganskow begründet den Antrag. Es wird über den Antrag diskutiert.

Das Positionspapier wird mit 7J/3N/7E verabschiedet.


TOP 15 - Sonstiges

Es gibt den Vorschlag, Aktiventreffen wieder thematisch zu orientieren. Es wird vorgeschlagen, einen "wandernden Stammtisch" zu organisieren, sodass mehr regionsweite Treffpunkte gegeben sind. Es gibt eine Diskussion über "offene Listen".


Akkreditierungsbeginn 9:30

Sitzungsende um 13:58 Uhr.


________________ ________________ Protokollant Versammlungsleiter