NDS:Nienburg-Schaumburg/AV-KW21

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Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl

24.10.2020 ab 16:45 Uhr (Akkreditierung ab 16:30 Uhr)
Gasthaus Conrades
Loccumer Straße 19
31633 Leese

ACHTUNG: Sollte sich der Ort aufgrund epidemiologischer Entwicklung ändern, wird dies hier bekannt gegeben.

TOP 1
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Abstimmung über die Zulassung von Audio und Video Übertragung
TOP 2
- Wahl von Tagungsleiter und Protokollführer
- Wahl des Wahlleiters und Bestimmung von Wahlhelfern
- Frage, ob alle Stimmberechtigung erhoben habenden Stimmberechtigung erhalten haben
- Frage, ob jemand Zweifel an der Stimmberechtigung eines als stimmberechtigt festgestellten Teilnehmenden hat
TOP 3 - Annahme einer Geschäftsordnung für diese Sitzung lt. § 9.2.3 gilt http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Gesch%C3%A4ftsordnung#Landesparteitag
TOP 4 - Annahme der Tagesordnung
TOP 5 - Vorstellung der Kandidaten
TOP 5.1 - Frage, ob alle Kandidaten genug Zeit hatten, sich und ihr Programm vorzustellen
TOP 5.2 - Befragung der Kandidaten
TOP 6 - Geheime Wahl der Kandidaten
TOP 7- Bestätigung der jeweiligen Listen
TOP 8 - Sonstiges
TOP 9 - Schluss der Versammlung

Wahlbereiche Nienburg:

Bei der Kreiswahl sind 46 Kreistagsabgeordnete zu wählen.

Die Kreiswahl im Wahlgebiet des Landkreises Nienburg/Weser wird nach § 7 Abs. 5 NKWG aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 11. Dezember 2015 in vier Wahlbereichen durchgeführt, die wie folgt abgegrenzt sind:

Wahlbereich I: Stadt Nienburg/Weser

Wahlbereich II: Samtgemeinde Grafschaft Hoya (Flecken Bücken, Eystrup, Gandesbergen, Hämelhausen, Hassel (Weser), Hilgermissen, Stadt Hoya/Weser, Hoyerhagen, Schweringen und Warpe), Samtgemeinde Marklohe (Balge, Marklohe und Wietzen), Samtgemeinde Heemsen (Drakenburg, Haßbergen, Rohrsen sowie Heemsen mit seinen Ortsteilen Anderten, Gadesbünden und Lichtenmoor)

Wahlbereich III: Samtgemeinde Mittelweser (Estorf, Husum, Landesbergen, Leese und Stolzenau), Samtgemeinde Steimbke (Rodewald, Steimbke, Linsburg und Stöckse), Stadt Rehburg-Loccum (Bad Rehburg, Loccum, Münchehagen, Rehburg und Winzlar)

Wahlbereich IV: Flecken Steyerberg (Bruchhagen, Deblinghausen, Düdinghausen, Sarninghausen, Sehnsen, Steyerberg, Voigtei und Wellie), Samtgemeinde Liebenau (Binnen, Liebenau und Pennigsehl), Samtgemeinde Uchte (Diepenau, Raddestorf, Uchte Flecken, Warmsen)

Wahlbereiche Schaumburg:

In den Kreistag sind 54 Abgeordnete zu wählen.

Das Kreisgebiet ist in 6 Wahlbereiche eingeteilt. Die Wahlbereiche sind wie folgt abgegrenzt:

Wahlbereich 1: Stadt Rinteln

Wahlbereich 2: Stadt Stadthagen

Wahlbereich 3: Stadt Bückeburg, Samtgemeinde Eilsen (Ahnsen, Bad Eilsen, Buchholz, Heeßen, Lühden)

Wahlbereich 4: Samtgemeinde Nenndorf (Stadt Bad Nenndorf mit Waltringhausen, Horsten und Riepen, Haste mit Wilhelmsdorf, Hohnhorst mit Scheller, Rehren, Reherwiehe, Nordbruch und Ohndorf mit der Bradtmühle, Suthfeld mit Kreuzriehe, Helsinghausen und Riehe), Samtgemeinde Rodenberg (Apelern mit den Ortsteilen Groß Hegesdorf, Kleinhegesdorf, Lyhren, Reinsdorf und Soldorf sowie den Wohnplätzen Allern, Rehbruchsmühle und Riesenmühle Hülsede mit den Ortsteilen Meinsen und Schmarrie sowie den Wohnplätzen Bussenmühle, Eisenhammer, Herriehausen, Mittelmühle, Niedermühle und Pulvermühle Lauenau mit dem Ortsteil Feggendorf sowie den Wohnplätzen Blumenhagen und Lübbersen Messenkamp mit dem Ortsteil Altenhagen II sowie den Wohnplätzen Alte Ziegelei, Hobboken, Klein Amerika und Schweiz Pohle mit dem Wohnplatz Wischmühle Rodenberg mit dem Ortsteil Algesdorf und dem Wohnplatz DomäneRodenberg)

Wahlbereich 5: Stadt Obernkirchen, Gemeinde Auetal, Samtgemeinde Nienstädt (Helpsen mit Kirchhorsten und Südhorsten, Hespe mit Hiddensen, Levesen und Stemmen, Nienstädt mit Liekwegen, Meinefeld, Sülbeck und Wackerfeld, Seggebruch mit Alt Seggebruch, Siedlung Baum, Brummershop, Deinsen, Neu Seggebruch, Schierneichen und Tallensen-Echtorf)

Wahlbereich 6: Samtgemeinde Niedernwöhren (Lauenhagen mit dem Ortsteil Hülshagen, Meerbeck mit den Ortsteilen Volksdorf und Kuckshagen, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Wiedensahl), Samtgemeinde Lindhorst (Beckedorf mit dem Wohnplatz Schacht Beckedorf und Teilen des Eichenbruch, Heuerßen mit dem OT Kobbensen und Teilen des Eichenbruch, Lindhorst mit den OT Ottensen und Schöttlingen sowie Teilen des Eichenbruch, Lüdersfeld mit dem OT Vornhagen und Vornhagen Siedlung), Samtgemeinde Sachsenhagen (Auhagen mit Düdinghausen, Hagenburg mit Altenhagen, Sachsenhagen mit Nienbrügge, Wölpinghausen mit Bergkirchen, Wiedenbrügge und Schmalenbruch)

Kandidaten müssen nicht Mitglied der Piratenpartei sein. Sie dürfen nur nicht Mitglied einer anderen Partei sein. Sie müssen aus dem jeweiligen Kreisgebiet, nicht aus dem Wahlbereich kommen, in denen sie für die Kreistagswahl kandidieren. Hilfreich wäre es schon.

Um eine geheime Wahl durchführen zu können, müssen wenigstens drei Piraten aus dem jeweiligen Kreis zusammenkommen.

Diese können dann neben den Kandidaten für den Kreistag auch die für verwaltungstechnisch direkt unterhalb des Kreistages angesiedelte Kommunen aufstellen. Kandidaten für dortige Parlamente (Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeinderat) müssen jedoch ihren Erstwohnsitz in der betreffenden Kommune haben.

Kandidaten Nienburg

Wahlbereich Name Ort Erfahrungen Fragen Twitter Vorgeschlagen durch Unterstützer
3 Martina Broschei Stolzenau Mandat SG Mittelweser, Gem. Stolzenau

Kandidaten Schaumburg

Wahlbereich Name Ort Erfahrungen Fragen Twitter Vorgeschlagen durch Unterstützer
0 Klaus Maria Muster Überall Kreisbezirksstadtrat wiki... @... na, wer wohl jede Menge