NDS:Mitgliederversammlungen/2022.2/sae-Antraege

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Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 01.04.2022 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 08.04.2022 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket-piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

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Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, selbst direkt hier unten eintragt.

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Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML oder in Pads.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!


Satzungsänderungsantrag zu §'12345 Ich mach mir die Welt' von 'Max Mustermann'

Antragsteller: Max Mustermann
Ticket:

Thematik

  • Anpassung an Bundessatzung

Änderung

  • § 12345 Ich mach mir die Welt, Anpassung an Bundessatzung:

Gegenargumente


ORIGINAL Überarbeitung

§ 12345 Ich mach mir die Welt

  1. "Wir lieben Lebensmittel"

§ 12345 Ich mach mir die Welt

  1. "Wir lieben Lebensmittel insbesondere das Obst "

Begründung

  • Obst ist gesund, das sollte hervorgehoben werden.

Ergebnis

SÄA 001 - § '4 Rechte und Pflichten der Piraten' von 'Stephan Franzelius'

Antragsteller: Stephan Franzelius
Ticket: 5239

Thematik

  • Pflichten der Vorstände

Änderung

  • § 4 Rechte und Pflichten der Piraten hier: Pflichten der Vorstände:

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten hier: Pflichten der Vorstände

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten hier: Pflichten der Vorstände

  1. Amtsträger, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, die sie durch die Wahl der Landesmitgliederversammlung erhalten haben, können mit einer 2/3 Mehrheit des Landesvorstands von ihren Aufgaben entbunden werden. Die endgültige Abberufung obliegt der Landesmitgliederversammlung. In einem derartigen Fall ist eine außerordentliche Landesmitgliederversammlung schnellstmöglich einzuberufen. Bis zu dieser Entscheidung ist bei Abstimmungen oder ähnlichem davon auszugehen das die Person abberufen wurde.

Begründung

  • In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich Menschen in Ämter haben wählen lassen, aber ihren Pflichten nicht nachgekommen sind und grundsätzlich auch den Sitzungen des entsprechenden Gremiums fern geblieben sind. Um hier die Handlungsfähigkeit der entsprechenden Gremien sicherzustellen, muss eine entsprechende Anpassung erfolgen. Der LV ist keine Ebene um in entsprechenden Ämtern zu sitzen, um das Prestige zu ernten.

Ergebnis

SÄA 002 - § '12 Die Landesmitgliederversammlung' von 'Stephan Franzelius'

Antragsteller: Stephan Franzelius
Ticket: 5240

Thematik

  • Pflichten der Vorstände

Änderung

  • § 12 Die Landesmitgliederversammlung hier: Anpassung der Fristen

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung hier: Anpassung der Fristen

  1. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.
  • a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
  • b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.

6.
7.

12 Die Landesmitgliederversammlung, hier: Anpassung der Fristen

  1. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.
  • a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 14 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
  • b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 7 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.

6.
7.

Begründung

  • Durch die Einladungsfrist ergibt sich bislang lediglich ein Zeitfenster von 5 Tagen für fristgerechte Anträge. Vor allem bei komplexen Themen ist dies für die ordentliche Ausarbeitung von Anträgen sehr wenig Zeit. Vor allem, da davon auszugehen ist, dass die Antragsteller diese in ihrer Freizeit ausarbeiten und nicht permanent auf eine Einladung zur LMV warten. Hier ist dem Gedanken der Mitmach-Partei Rechnung zu tragen und die Praxis hat gezeigt, dass sich die wenigsten Mitglieder im Vorfeld der LMV die Anträge durch arbeiten, was eine entsprechend lange Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.

Ergebnis

SÄA 003 - § '19 Finanzordnung' von 'Stephan Franzelius'

Antragsteller: Stephan Franzelius
Ticket: 5238

Thematik

  • Zeichnungsberechtigung

Änderung

  • § 19 Finanzordnung, hier: Zeichnungsberechtigung:

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 19 Finanzordnung

  1. Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt. Die Zeichnungsberechtigten müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.

§ 19 Finanzordnung

  1. Der Schatzmeister, der 1. Vorsitzende und der stellv. Schatzmeister sind zeichnungsberechtigt. Die Zeichnungsberechtigten müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.

Begründung

  • Anpassung der Satzung an die gängige Praxis unserer Zahlungsdienstleister.

Ergebnis