NDS:Kreisverband Hameln-Pyrmont/SÄA 13.5

Satzungsänderungantrag §13.5

bisherige Fassung Überarbeitung

Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zum folgenden Kreisparteitag gewählt.

Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt.

  1. Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.
  2. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.

Begründung: Anpassung an die Landessatzung, damit der Kreisvorstand nicht bei jedem außerordentlichen Kreisparteitag zwangsweise komplett neu gewählt werden muß, da die alte Fassung nicht unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kreisparteitagen.