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NDS:Kreisverband Göttingen/Geschäftsordnung

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§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Entsprechend getroffene Entscheidungen sind zu protokollieren.

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.


§2 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

Der Schatzmeister vertritt den Verband gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Der Schatzmeister informiert den Kreisvorstand auf den Vorstandsitzungen und erstellt regelmäßig Berichte (mindestens 1/4 jährlich). Über die (regelmäßige) Veröffentlichung entscheidet der Vorstand.


§3 Entscheidungsfindung

Alle Entscheidungen im Vorstand werden im Konsens getroffen, sollte dieser nicht gelingen, mit absoluter Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder (inkl. der Beisitzer).

Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.

Jeder Pirat des Verbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:

  • in Textform an den Vorstand
  • persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung

Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind möglich.


§4 Vorstandssitzungen

Vorstandsitzungen finden regelmäßig statt, mindestens einmal im Quartal.

Die Termine werden frühzeitig geplant und eine Einladung erfolgt rechtzeitig. Telefonkonferenzen sind möglich.

Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und im Umlaufverfahren von den Anwesenden genehmigt.

Das Protokoll enthält das individuelle Abstimmverhalten der Vorstandsmitglieder.


§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

Der Vorstand bestimmt ein Vorstandsmitglied, dem die Aufgabe, die Mitgliederdaten zu pflegen, primär obliegt.

Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.


Im Konsens beschlossen am 18.03.2013