NDS:Braunschweig/ZZ Archiv/Bundestagswahl 2009/Auflagen
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Eine FAQ zu den Plakatierungsauflagen in Braunschweig
- maximal 2000
- Ausgeschlossene Gebiete
- Schlossplatz
- Burgplatz
- Berliner Platz
- Domplatz
- Platz der deutschen Einheit (vor dem alten Rathhaus)
- Hagenmarkt
- Bohlweg zwischen Georg-Eckert-Straße und "Am Schlossgarten"
- Mittelinsel des Rudolfplatzes
- Mittelinsel des Heinrich-Büssing-Rings
- Mittelstreifen der Theodor-Heuss-Straße
- Nicht an Brücken und Schutzgeländern
- Nicht an privaten Anlagen, Leitungsmasten (hat uns bisher AFAIK nicht interessiert), Schaltschränken, Trafostationen, Hauswänden, Mauern, Zäunen es sei denn der Eigentümer hat die Erlaubnis gegeben
- Nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Fußgängerschutzgitter, Lichtsignalanlagen), Kreuzungen, Einmündungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, in Sichtdreiecken von Straßeneinmündungen und Kreuzungen
- Nicht im direkten Zugangsbereich von Wahllokalen. Eine potentiell veraltete Liste habe ich bekommen, interessiert aber eher weniger IMHO, da wir eh nicht in Hauseingängen etc. Plakatieren.
- Bei Laternenmasten Kunststofummantelter Draht (interessiert augenscheinlich niemanden, nur direkter Draht geht nicht)
- Ordentlich festmachen
- Kram zur Höhe interessiert auch niemanden (einfach mal umgucken) Sinnigerweise nicht so, dass man als Fahrradfahrer gegenfährt.
- Nicht auf der Fahrbahn
- Bäume und Sträucher schonen, keine Nägel. Eigentlich nur Seilmaterial...
- Rücksicht auf andere Parteien nehmen
- Nach dem Wahltag 1 Woche Frist zur Entfernung, danach noch eine Woche Frist bis zum 4. Oktober, danach gibts Ärger.