NDS:AG Redaktion/Versammlungsrecht Flyer

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Versammlungsrecht Niedersachsen

Durch eine Mail vom AK-VDS bin ich darauf aufmerksam geworden, das wie aus der Tagespresse [1,2] zu entnehmen ist, der Entwurf des neuen Versammlungsgesetz in Niedersachsen statt in einer ersten Lesung im Plenum gleich in die Ausschussberatung gehen soll. Das bedeutet das der Entwurf ohne irgendeine Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit so schnell wie möglich auf den weg gebracht werden soll.

Bisher scheint der derzeitige Entwurf nicht öffentlich zur Verfügung zu stehen (die HAZ scheint ihn aber zu haben, oder sie schreiben nur Blödsinn).

Ziel

Es ist IMHO notwendig die Bürger über das Verfahren und die Zusammenhänge des neuen Versammlungsrecht zu Informieren und eindeutige Forderungen zu stellen.

Flyer und Texte

Folder DIN Lang, 6-Seitig, Wickelfalz

Grafik der Seite 1

Datei:Versammlungsgesetz NDS-Seite001.png

Grafik der Seite 2

Datei:Versammlungsgesetz NDS-Seite002.png

Texte

Startseite

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Rückseite

Versammlungsrecht

Demonstrationen sind nicht als Sicherheitsproblem zu betrachten, sondern als Bereicherung des öffentlichen Lebens. Sich frei zu versammeln und zu äußern ist ein wichtiger Bestandteil lebendiger Demokratien. Wir fordern ein Versammlungsrecht, das öffentliche Meinungsäußerung vereinfacht und nicht wie geplant weiter erschwert.

Die Landesregierung plant ein neues Versammlungs-Verhinderungs-Gesetz, das die Planung und Durchführung von Demonstrationen erheblich erschwert: Veranstalter werden zu Ordnungsaufgaben verpflichtet. Die Polizei erhält mehr Rechte zur Überwachung, Infiltrierung und Auflösung von Versammlungen. Das fast identische bayerische Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Solche Gesetze widersprechen den grundlegenden Prinzipien der Demokratie.

„Es ist wahrscheinlich, daß die Einschränkung des Demonstrationsrechts ein weiterer Schritt ist, die Bewußtlosigkeit der Menschen von dieser Gesellschaft, was wirklich vorgeht, was die Wirklichkeit ist, zu vergrößern. Eine Gesellschaft aber, die kein Bewußtsein mehr von ihren eigenen Konflikten hat, die auf Verdrängung beruht, brütet im Dunkeln gefährliche Aggressionspotentiale aus.“ (Oskar Negt, ehem. Professor der Soziologie der Universität Hannover, 1981)

„Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht, sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.“ (Otto Brenner, Gewerkschafter und Politiker aus Hannover, 1968)

Innfaltung

Forderungen

  • Das Recht auf Versammlungsfreiheit muss gewahrt bleiben
  • Ein einheitliches und verständliches Versammlungsgesetz in allen Bundesländern
  • Die Wahrung von Würde und Rechten aller Versammlungsteilnehmer
  • Die gesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle, gleich welcher Religion und Gesinnung
  • Die Wahrung der Selbstbestimmung über die persönlichen und personenbezogenen Daten
  • Die Förderung von Demokratie, Mitbestimmung und friedlicher Kritik im Sinne eines freiheitlichen Demokratieverständnisses
  • Die sofortige Offenlegung der Gesetzesentwürfe und Transparenz in der Gesetzesfindung

Innenseite

Die Forderungen zum neuen Versammlungsgesetz im Detail

Das Recht auf Versammlungsfreiheit muss gewahrt bleiben.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein fundamentaler Baustein der Demokratie und darf nicht auf dem künstlichen Altar der Sicherheit geopfert werden. Demonstranten und Kritiker dürfen nicht als gewaltbereite Kriminelle behandelt und verurteilt werden. Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ein maßgeblicher Bestandteil jeder Demokratie.

Ein einheitliches und verständliches Versammlungsgesetz in allen Bundesländern.

Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Deswegen darf es keine unterschiedlichen Regelungen in den Ländern geben. Das Versammlungsrecht muß einfach, für jeden verständlich und bundesweit einheitlich geregelt sein.

Die Wahrung der Selbstbestimmung über die persönlichen und personenbezogenen Daten.

Die Offenlegung oder Erhebung von personenbezogenen Daten (Name / Anschrift / Geburdsdatum), Aufzeichnungen (Videoüberwachung / Telefonüberwachung) und Geruchsproben oder biometrische bzw. genetische Informationen, insbesondere ohne richterlichen Beschluss, dürfen nicht Voraussetzung oder Begleiterscheinung der freien Meinungsäußerung und des Versammlungsrechtes werden.

Die Wahrung von Würde und Rechten aller Versammlungsteilnehmer.

Jeder Teilnehmer einer Versammlung, ob Polizist oder Demonstrant, ist ein Mensch. Die beiderseite Achtung der Würde und Rechte ist unabdingbar.

Eine neutrale, von Sozialwissenschaftlern getragene, Diskussion aller Beteiligten kann helfen Übergriffe und Eskalation von Gewalt beider Seiten zu verhindern. Genau so wie Provokationen von Versammlungsteilnehmern angemessen geahndet werden müssen, muss auch eine angemessene Konsequenz für Polizeibeamte möglich sein. Dazu ist es notwendig, eine pseudonyme Kennzeichnung an der Dienstkleidung der Beamten anzubringen. Das ermöglicht polizeiinterne Ermittlungen ohne öffentliche Verfolgung.

Gleichzeitig fordern wir die Einrichtung einer dienstinternen Whistleblowing Möglichkeit und die Erweiterung des § 37 Abs. 2 Nr. 3 des Beamtenstatusgesetz.

Die gesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle, gleich welcher Religion und Gesinnung.

Die Einschränkung der demokratischen Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung aufgrund von ethnischen Zugehörigkeiten, Glaubensrichtungen oder politischen Gesinnungen ist in einer Demokratie nicht akzeptabel. Aus diesem Grund dürfen Verschärfungen oder weitergehende Auflagen keinen Einzug in das Versammlungsgesetz halten.

Die Förderung von Demokratie, Mitbestimmung und friedlicher Kritik im Sinne eines freiheitlichen Demokratieverständnises.

Ohne das Recht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist eine Mitbestimmung durch den mündigen Bürger undenkbar. Aufgabe der Landesregierung ist die Schaffung, Förderung und Bewahrung dieses demokratischen Freiraum für alle Bürger des Landes.

Die sofortige Offenlegung der Gesetzesentwürfe und Transparenz in der Gesetzesfindung.

Mit dem Stand vom 09.01.2010 ist aus der Tagespresse zu entnehmen, dass der Entwurf des neuen Versammlungsgesetzes in Niedersachsen, statt in einer ersten Lesung im Plenum, gleich in die Ausschussberatung gehen soll.

Das bedeutet das der Entwurf ohne irgendeine Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden soll. warum? Wenn die niedersächsische Landesregierung, bestehend aus CDU und FDP, nicht in den Verdacht geraten will den Bürger bei den elementaren Entscheidungen zu übergehen, sollte der aktuelle Gesetzesentwurf umgehend veröffentlicht werden. Alle Fraktionen müssen im Landtag die Möglichkeit haben in einer öffentlichen Sitzung über den Gesetzentwurf zu beraten.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.piratenpartei-niedersachsen.de

Vorlage

PDF Version: Datei:Versammlungsgesetz NDS.pdf
Scribus-NG (1.3.5.) Version Datei:Versammlungsgesetz NDS.sla.zip
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