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LiquidFeedback/Themendiskussion/726
Antrag
Folgendes Gesetzesvorhaben ist ins Parteiprogramm aufzunehmen:
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(3) Wer im Zusammenhang mit einer kerntechnischen Einrichtung deren Versagen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen geeignet ist Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung begeht sowie eine Ihm zur Kenntnis gelangte falsche Urkunde nicht Anzeigt wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
und als Petition an den Bundestag einzureichen.
Begründung
Schlamp in Tschernobyl, Schlamp in Fukushima, Schlamp in deutschen Genehmigungsbehörden.
Diskussion
Anregungen
Kein Hochverrat
Urkundenfälschung ist kein Hochverrat. Vorschlag: Den § 267 StGB entsprechend ergänzen.
- Die ganze Thematik ist im Hochverratsbereich verkehrt einsortiert ᛏᛅᚾᛘᛅᚱᚴᛅᛦ ᛬ ᛒᚢᛏ 09:23, 22. Mär. 2011 (CET) ☠
- Der von dir vorgeschlagene Strafrahmen ist nicht nur für den Spezialfall des Hochverrates vorgesehen, sondern für Kapitalverbrechen generell. Ich würde deshalb Hochverrat rausnehmen und durch Kapitalverbrechen ersetzen.
Unfälle in Nuklearanlagen können im Extremfall Auswirkungen auf Leben, Gesundheit und Eigentum von Millionen haben, und das nicht nur in Deutschland, sondern je nach Windrichtung auch im Ausland. Gleichzeitig aber braucht dadurch die Bundesrepublik nicht in ihrem Bestand bedroht zu sein, was ein Kriterium für Hochverrat ist. ᛏᛅᚾᛘᛅᚱᚴᛅᛦ ᛬ ᛒᚢᛏ 14:36, 22. Mär. 2011 (CET) ☠
Auch Fälschung technischer Aufzeichnungen berücksichtigen
Ist der § 268 StGB. Fälschungen von Messprotokollen z.B. aus Abluftkaminen und bei Untersuchungen von Kühlwasserohren in Nuklearanlagen gehören zur Folklore, auch wurden schon Filter vor Überwachungssensoren angebracht (Untersuchungssabotage)
- Wenn man da was ändern will, muss man den ganzen Bereich abdecken ᛏᛅᚾᛘᛅᚱᚴᛅᛦ ᛬ ᛒᚢᛏ 09:23, 22. Mär. 2011 (CET) ☠
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Auch dieser Paragraph muss entsprechend angepasst werden, damit das ganze konsistent ist. Es gibt außer Nuklearanlagen noch weitere Anlagen, von denen ein Hochrisiko ausgeht und eine Verschärfung der Strafbewehrung entsprechend überlegt werden kann - z.B. Chemieanlagen und Fracking.
- Wenn man da was ändern will, muss man den ganzen Bereich abdecken ᛏᛅᚾᛘᛅᚱᚴᛅᛦ ᛬ ᛒᚢᛏ 09:23, 22. Mär. 2011 (CET) ☠
Besser 108e.de unterstützen
Das ist doch nur ein Spezialfall...
- § 108 e (Abgeordnetenbestechung) ist ein ganz anderes Thema. Sehr wichtig und richtig, hat aber nichts mit dem Komplex hier zu tun. ᛏᛅᚾᛘᛅᚱᚴᛅᛦ ᛬ ᛒᚢᛏ 09:23, 22. Mär. 2011 (CET) ☠
Weitere Diskussionsbeiträge
Zur Rechtssystematik
Der Hinweis auf § 81 StGB scheint mir rechtssystematisch fragwürdig, Die Initiative versucht inzwischen ja auch nur noch, das Strafmaß in Anlehnung an die Strafdrohung des § 81 StGB zu bestimmen. Ein vergleichbares Strafmaß scheint mir sinnvoll.
Rechtssystematisch halte ich eine Einordnung bei den § 267 ff. StGB für vernünftig. Das Strafmaß dieser Paragraphen ist allerdings der Bedrohlichkeit falscher Angaben im Bereich technischer Anlagen, von denen eine Bedrohung wie bei Atomkraftwerken ausgeht, geradezu lächerlich gering.
Vielleicht könnte man die derzeitige Leerstelle des § 272 StGB dafür nutzen, diese Strafbestimmung zu kodifizieren.
Was gemeint ist, ist kein Spezialfall des Gesetzesvorschlags für einen § 108e StGB, denn der Nachweis materieller Zuwendungen zur Strafbarkeit eines solchen Verhaltens ist für die Strafdrohung meiner Meinung nach unerheblich. --etz 06:48, 26. Mär. 2011 (CET)