LiquidFeedback/Themendiskussion/718

Pseudonymrecht in sozialen Netzwerken

Text der Initiative

Pseudonyme gehören seit der Erfindung des Internets "zum guten Umgang" und sind sogar gesetzlich fixiert. Umsichtige Netzbenutzer schützen damit ihre Identität vor Identätsdiebstahl, Datenmissbrauch etc. und schützen somit aktiv ihre Daten. In der Frühzeit des Internets war dieses Pseudonymrecht in die dezentrale Infratruktur fest eingebaut, da jeder Nutzer selbst für die eigene Kennung verantwortlich war.

Leider setzen sich aber auch zentrale Infrastrukturen (Facebook, StudiVZ) durch, die durch restriktive Geschäftsbedingungen das Recht auf Pseudonym verweigern. Viele mündige Internetnutzer, die dennoch ein Pseudonym in Sozialen Netzwerken benutzen und somit ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen, werden somit konstant durch den Betreiber mit der Löschung ihres Profils bedroht.

Dies verletzt nach Ansicht der Piratenpartei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und erschwert echten Datenschutz im Internet. Das hier vorgeschlagene, einklagbare, Recht auf freie Namenswahl im Internet stellt einen Gegenentwurf zum gescheitertem Konzept "digitaler Radiergummi" von Frau Aigner dar. Anstatt wirkungslosen Populismen könnte sie sich hier mal für eine wirklich wichtige Sache einsetzen, die viele bewegt (nicht nur netzaffine, sondern gerade welche die sich im Netz nicht so sicher bewegen).

Das Recht soll natürlich nicht im Widerspruch zur Strafbarkeit von Betrug, Täuschung und dergleichen stehen. Natürlich ist es problematisch, dass manche Social Networks ihren Sitz im Ausland haben, das heißt jedoch nicht, dass sie nach deutschem Recht Straftaten begehen können oder gesetzeswidrige Regelungen durchsetzen dürfen. Hier ist etwas Mut und Einsatz von der Politik gefragt, was wir hiermit fordern.

Argumente Pro

  • Durch den Netzwerkeffekt hat der Nutzer nicht die Wahl, auf Soziale Netzwerke auszuweichen, deren Nutzungsbedingungen ihm zusagen. Der Schutz der Verbraucherinteressen muss also vom Staat ausgehen. --Leo Wandersleb

Argumente Contra

  • Soziale Plattformen, die - aus welchen Gründen auch immer - eine Zuordbarkeit aller Nutzer mit Klarnamen erfordern, würden mit einem derartigen Gesetz unmöglich gemacht. Ein Verbot der Löschung von Nutzern wegen falscher Angaben zu fordern, kann nicht Aufgabe der Piraten sein. Wem die Bedingungen nicht passen, kann sich ja eine andere Plattform suchen. Ich nutze FB nicht, weil die sonst zu viel über mich wissen. Ich fordere auch nicht, dass FB keine Daten verknüpfen dürfen soll, um mir deren Dienst attraktiver zu machen. --Leo Wandersleb
    Die Zuordnung Klarname-Account soll nicht verboten werden, sondern stets freiwillig sein. --Trias 14:13, 11. Mär. 2011 (CET)
    Ja, aber ich spreche von Plattformen, die eben keine Pseudonyme ohne reale Personendaten tolerieren wollen. Das würde ein solches Gesetz verbieten. Siehe zB den Petitionsausschuss. --Leo Wandersleb
  • Das Schreckgespenst, dass man bald allgemein nur noch mit Ausweis ins Internet darf, sollten wir noch nicht bekämpfen. Noch können wir es ignorieren. --Leo Wandersleb
    Wenn man gegen etwas ist, ist es keine kluge Taktik sich genau daraufhin zuzubewegen. --Trias 14:13, 11. Mär. 2011 (CET)
    Ich halte es momentan nicht für wahrscheinlich, dass sich in irgendeiner Partei, geschweige denn im Bundestag eine Mehrheit für eine solche Ausweispflicht finden würde. --Leo Wandersleb
    Totschweigen, solange es nur geht. Die aktuelle Regierung käme nur auf die Idee, ein solches Gesetz zu verabschieden, wenn das Thema öffentlich diskutiert würde. Bis dahin bleibt alles beim alten. Natürlich müssen wir eine Meinung dazu haben, aber die ist sowieso klar! --Benutzer:Öli

Alternativen

Alternativ könnte man Facebook (wie zB auch Mobilfunkbetreiber) verpflichten, Schnittstellen für Wettbewerber zu öffnen, sodass man sich zB auch mit StudiVZ oder Diaspora mit den Facebook-Freunden vernetzen kann. --Trias 14:15, 11. Mär. 2011 (CET)

Absolut dafür! Der Netzwerkeffekt kann mit solch einer Regelung ausgehebelt werden. Ähnlich ist es ja schon mit Dateiformaten. Das Lesen des eigenen Formats darf keiner verbieten. Nur das Schreiben. Nur so ist open office möglich. --Leo Wandersleb