Landesverband Niedersachsen/Plakate2009/Georgsmarienhütte

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Georgsmarienhütte

  • Pluvo (Verantwortlich)
    • Ich habe vorhin mit der Stadt Georgsmarienhütte telefoniert. Für Wahlwerbung brauchen wir in hier keine Genehmigung. Wir müssen uns nur an die üblichen Spielregeln halten. Ich habe noch darum gebeten, dass ich das schriftlich per Mail bekomme. Das hat auch geklappt. --Pluvo 09:30, 21. Jul. 2009 (CEST)

Genehmigung

Für Plakatwerbung (aus Anlass der Bundestagswahlen) ist in Georgsmarienhütte keine Genehmigung erforderlich.

Regeln

Am 11.08.2009 wurden mir noch weitere Auflagen mitgeteilt:

Plakate zur Bundestagswahl 2009

[...]

hinsichtlich der Aufstellung von Plakaten anlässlich der Bundestagswahl 2009 bestehen bei der Stadt Georgsmarienhütte unter Beachtung des folgenden Inhaltes dieses Schreibens keine Bedenken.
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat am 19.2.2009 im Einvernehmen mit dem Innenminister einen Runderlass zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen herausgegeben.
Dieser, diesem Schreiben beigefügte Erlass, ist hinsichtlich der Punkte 2, 3 und 4 zu beachten.

Der Punkt 2 des Erlasses betrifft Plakatwerbung außerhalb der geschlossenen Ortschaft und Plakatwerbung innerhalb der geschl. Ortschaft soweit sie sich auf Straßen außerhalb der geschl. Ortschaft auswirkt.

Der Punkt 3 betrifft sonstige Plakate innerhalb der geschl. Ortschaft bzw. im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Hierzu ordne ich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Verkehrs Folgendes an:
Es sind auch innerorts die Punkte 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7und 2.9 des o. a. Erlasses uneingeschränkt zu beachten. Der Punkt 2.2 ist dahingehend zu beachten, dass möglichst nur außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen plakatiert wird. Vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen dürfen keine Plakate angebracht werden. Außerdem ist das Plakatieren vor und in Kreisverkehren sowie an folgenden Unfallhäufungsstellen verboten: B 51 von km 9,0 bis 9,3/Einmündungsbereich Wellendorfer Straße/Oeseder Straße, L 95, Km 4,2 (Klöcknerstraße/Hagener Straße/Verbindung zur Malberger Straße) und K 302 (Malberger Straße) im Bereich Aldi- und Q1-Tankstelle.

Auflagen:
1. Es ist darauf zu achten, dass auf den Grundstücken die Vegetation möglichst wenig beschädigt wird. Nach Beendigung der Aktion sind die Grundstücke im ursprünglichen Zustand wieder zu verlassen.
2. Die Plakattafeln müssen so konstruiert und befestigt sein, dass Sie auch schwere Stürme unbeschadet überstehen. Ihre sichere Anbringung oder Standfestigkeit ist daher regelmäßig zu überprüfen. Sie haben außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Plakattafeln während der ganzen Zeit der Werbung in einem ordnungsgemäßen (optischen) Zustand befinden. Insofern ist heruntergerissenes Papier – auch im Umfeld der Plakattafeln – zu entfernen.
3. Das Befestigen von Plakaten darf nur mit Materialien erfolgen, die keine Schäden hinterlassen (z. B. kunststoffisolierter Draht, Kunststoffkabelbinder u. ä.).
4. Die Anbringung/Aufstellung hat so zu erfolgen, dass die Plakate nicht oder nur wenig in den Verkehrsraum der Fußgänger und Radfahrer hineinragen. D. h., sie sind bei der Anbringung auf Fuß- und Radwegen entweder parallel der Verkehrsrichtung (z. B. bei Bodenaufstellung) oder in einer solchen Höhe anzubringen, dass Fußgänger und Radfahrer sich nicht mehr daran stoßen können (Unterkante der Plakatträger nicht unter 2,25 m Höhe).
5. Für alle Personen und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Aufstellen oder Anbringen der Plakattafeln entstehen, haftet der Genehmigungsinhaber.
6. Sofern Schäden aufgetreten sind, sind diese auf Ihre Kosten unverzüglich zu beseitigen (bei technischen Schäden von einem Fachunternehmen), bzw. soweit Aufschub möglich ist, unmittelbar nach Abschluss der Werbeaktion.
7. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Verkehrsleichtigkeit ist den Anweisungen der Polizei, der zust. Straßenbaubehörde oder Mitarbeitern der Stadt Georgsmarienhütte unverzüglich Folge zu leisten. Sofern das nicht geschieht, wird behördlicherseits das Erforderliche veranlasst. Die ggf. damit verbundenen Kosten haben Sie zu tragen.
8. Aus dieser Zustimmung kann nicht das Recht hergeleitet werden, die Plakattafeln unter allen Umständen an dem vorbezeichneten Ort für die angegebene Dauer zu belassen. Derzeit noch unvorhersehbare Gründe, wie z.B. notwendige Bauarbeiten, können - auch ohne dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs betroffen ist - eine sofortige Entfernung der Plakattafel erforderlich machen. Hierbei könnte jedoch in Absprache mit mir ein Ersatzstandort festgelegt werden.


Abschließend weise ich noch auf Punkt 4 des o. a. Erlasses hin, wonach nach anderen Vorschriften (z. B. Baurecht) notwendige Genehmigungen oder Erlaubnisse von den Ausnahmegenehmigungen nach dem Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht unberührt bleiben und ggf. zusätzlich eingeholt werden müssen.
Des weiteren weise ich darauf hin, dass diese Zustimmung nicht für private Grundstücke gilt. Sofern diese betroffen sind, müssen von den jeweiligen Grundstückseigentümern Erlaubnisse eingeholt werden.

Eine Gebühr wird nicht erhoben.

[...]

Bericht

  • 28.07.2009 - 15 Platzhalter wurden aufgehängt
  • 09.08.2009 - 9 A1-Plakate wurden aufgehängt
    • 3 in Holzhausen
      • Von-Galen-Straße (Bus-Haltestelle beim Edeka, Richtung G-M-Hütte)
      • Von-Galen-Straße/Kleiner Weg (beim Friseur, Richtung G-M-Hütte)
      • Sutthauser Str. (beim LIDL, Richtung OS)
    • 3 in Alt-Georgsmarienhütte
      • 2x (Doppelseitig) Klöcknerstraße (bei der großen Bus-Haltestelle, Richtung Oesede)
      • Klöcknerstraße (bei McDonalds, Richtung G-M-Hütte)
    • 3 in Kloster Oesede
      • 2x (Doppelseitig) Glückaufstraße (bei der Volksbank, Richtung Marktplatz)
      • Glückaufstraße (bei so einem weißen Haus, Richtung Marktplatz)
  • 11.08.2009 - 3 A1-Plakate wurden aufgehängt
    • 3 in Holzhausen
      • Sutthauser Str. (beim Halbmond, Richtung OS / Holzhausen Zentrum)
      • Sutthauser Str. (nach der Ludwig-Wolker-Straße, Richtung OS)
      • Von-Galen-Straße (nach Ortseingang Holzhausen, Richtung Holzhausen Zentrum)
  • 19.09.2009 - 3 A1-Plakate wurden aufgehängt & 2 wurden getauscht
    • 3 in Holzhausen (Eins davon war Ersatz)
      • Sutthauser Str. (beim LIDL, Richtung OS) - Ersatz
      • Sutthauser Str. (Bushaltestelle "Im Loh", Richtung Holzhausen Zentrum)
      • Von-Galen-Straße (Bus-Haltestelle beim Edeka) - Zusatz -> Doppelseitig
    • 2 wurden getauscht, weil sie verblasst waren
      • Von-Galen-Straße (Bus-Haltestelle beim Edeka)
      • Von-Galen-Straße/Kleiner Weg (beim Friseur)
  • 30.09.2009 - Die restlichen Plakate wurden wieder eingesammelt

Fazit

  • In Georgsmarienhütte hingen 15 A1-Plakate
  • Davon wurden 6 A1-Plakate geklaut

Hinweis