LSA:Vorstand und Schiedsgericht/Erhebung von Meinungsbildern

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Auf der Vorstandssitzung vom 26.07.09 wurde die grundsätzliche Aussage des von User:Cyrus und User:Mono erarbeiteten Antrag auf Stärkung demokratischer Grundsätze in Antragsentscheidungsverfahren einstimmig angenommen. Es wurde festgelegt, dass der genaue Wortlaut, der in die Geschäftsordnung übernommen werden soll, durch alle Landesverbandsmitglieder gemeinsam erarbeitet werden soll. Bei positivien Erfahrungen sollen diese Regelungen gleichermaßen zu einem Änderungsantrag für die Landessatzung und gegebenenfalls ebenfalls auch für die Bundessatzung führen.

Zweck des Antrages ist es, die Transparenz und die demokratischen Grundsätze innerhalb der Partei durch die Erhebung von Meinungsbildern zu sichern, um eigenmächtigte Handlungen des Vorstandes entgegen des Parteikonsens einzuschränken. Aus diesem Grund sollten die Formulierungen möglichst pregnant und wasserdicht sein.


Entwurf

Alle Anträge an den Vorstand müssen mindestens fünf Tage vor der behandelnden Vorstandssitzung allen wahlberechtigten Mitgliedern angekündigt werden, damit ein Meinungsbild zu ihnen angefertigt werden kann. Dies kann durch jedes wahlberechtigte Landesverbandsmitglied geschehen, wobei dem Vorstand zusteht, die Erhebung bei offensichtlichem Fehlen der Zweckmäßigkeit in ausführlicher öffentlicher schriftlicher Form abzulehnen.

Das Ergebnis einer Meinungserhebung ergibt sich aus dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zur Anzahl der Wahlbeteiligten und bindet den Vorstand nicht an eine Entscheidung, erzwingt aber eine ausführliche öffentliche schriftliche Begründung, sollte eine Entscheidung entgegen dem Ergebnis getroffen werden.

Die Erhebung des Meinungsbildes erfolgt mit geeigneten Methoden, die Sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitglieder - und nur diese - die Möglichkeit haben, an ihr teilzunehmen und ihnen die Erhebungen rechtzeitig - d.h. mindestens 4 Tage vor Ende – bekanntgegeben werden.

Alle Anträge sollten zusätzlich, bevor diese der Vorstandssitzung vorgelegt werden, öffentlich diskutiert, destilliert und durch eine öffentliche Meinungserhebung untermauert werden.

Entwurf Entscheidungsfindung zwischen Parteitagen

Der folgende Vorschlag hat zum Ziel, verbindliche Entscheidungen der Basis zwischen den Parteitagen zu ermöglichen. Er bezieht sich nicht auf blosse Meinugnsbilder. Autor: User:Kme

Dazu werden zwei Mailinglisten: "Abstimmungen" und "Abstimmungs-Diskussion" eingerichtet. Auf erstere haben alle Mitglieder des Vorstandes sowie vom Vorstand beauftragte "Verfahrensbetreuer" Schreibzugriff, auf letztere alle Mitglieder.

Jeder Pirat kann Anträge formal zur Diskussion und Abstimmung stellen. Dies sollte erst geschehen, wenn die Frage vorher formlos mit anderen Piraten diskutiert wurde.

Der Antrag wird beim Vorstand eingereicht, der einen Verfahrensbetreuer einsetzt. Der Verfahrensbetreuer kann darauf hinwirken, dass Anträge klar formuliert sind und der Satzung entsprechen, ist aber nicht dafür verantwortlich (sondern der Antragsteller). Er sollte dem Antragsteller ausserdem in Verfahrensfragen behilflich sein und ihn beraten, wenn das nötig ist. Wenn der Verfahrensbetreuer einen Antrag für unzulässig hält, kann er ihn dem Schiedsgericht vorlegen.

Der Verfahrensbetreuer postet den Antrag jeweils in beiden Listen "Abstimmungen" und "Abstimmungs-Diskussion" als RfD (Aufruf zur Diskussion) unter Angabe des Namens des Antragstellers. In der Liste "Abstimmungs-Diskussionen" sollen alle Piraten ihren Senf dazugeben. Der Antragsteller hat die Aufgabe, Verbesserungsvorschläge in seinen Antrag einzuarbeiten. Stellt sich in der Diskussion heraus, dass die Gegenargumente schwerer wiegen als die Pro-Argumente, sollte er seinen Antrag zurückziehen. Ansonsten reicht er ggf. eine verbesserte Version als 2. RfD, 3. RfD etc. über den Verfahrensbetreuer ein. Im Verlauf der Diskussion kann er auch ein schnelles, formloses Meinungsbild einholen, um zu erfahren, wohin die Mehrheit tendiert.

Ergeben sich in der Diskussion keine neuen Gesichtspunkte mehr, reicht er den Text des letzten RfD als CfV (Aufruf zur Abstimmung) ein. Die Frist der Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV.

Der Antrag gilt als angenommen, wenn sich eine Mindestzahl von Piraten an der Abstimmung beteiligt und eine deutliche Mehrheit (z.B. 2/3) dafür ist.

Gegen so zustandegekommene Beschlüsse steht der normale Schiedsgerichtsweg offen.

Was kann Inhalt sein (nicht abgeschlossene Liste)?

  • Satzungsänderungen
  • Wahl/Abwahl von Funktionären
  • Kurs der Partei, Programmänderungen, Wahlversprechen
  • Geschäftsordnungen
  • Grössere Ausgaben
  • Grundlegende Strukturen, z.B. der innerparteilichen Kommunikation
  • Netiquette
  • Aktionsbündnisse mit anderen Gruppen, Parteien
  • Koalitionen
  • Parlamentarische Initiativen, Gestzesvorlagen, Abstimmungsempfehlungen
  • Öffentliche Stellungnahmen, sofern von erheblicher Relevanz
  • Einleitung juristischer Schritte durch die Partei
  • Corporate Identity, Corporate Design

Was kann nicht Inhalt sein (nicht abgeschlossene Liste)?

  • Beschlüsse können keinen Piraten zwingen, etwas zu tun
  • Keine unwesentlichen Fragen wie Termine, kleine Ausgaben, Details u.ä., die viel besser durch den Vorstand oder durch einfaches Meinungsbild entschieden werden.
  • Interne Vorstands- oder Fraktionsarbeit, z.B. Aufgabenverteilungen
  • Blosse Meinungsäusserungen
  • Schiedsgerichts-Angelegenheiten, persönliche Streitigkeiten
  • Tatsachenfeststellungen
  • Öffentliche Stellungnahmen, sofern alltägliche Öffentlichkeitsarbeit
  • Fragen, die in die Zuständigkeit anderer Parteigliederungen fallen

Prinzipien des Diskussionsprozesses:

  • konsensorientiert
  • öffentlich
  • keine Einflussnahme auf die Diskussion ausser durch Argumente
  • Machtgefälle, unfaires Diskussionsverhalten u.ä. sollen thematisiert werden
  • Blosse "dafür" oder "dagegen" -Postings sind unnötig, ebenso Wiederholungen von Argumenten.

Prinzipien der Abstimmung:

  • jedes Mitglied eine Stimme
  • deutliche Mehrheit (z.B. 2/3)
  • Mindestanzahl von abgegebenen Stimmen
  • öffentlich nachvollziehbare Auszählung
  • Keine Wahlwerbung ausserhalb der Diskussion, Mobilisierung von Sympathisanten

Fragliche Punkte:

  • Abstimmung anonym oder namentlich?
  • Wie hoch soll das Quorum sein?
  • Wie hoch soll die deutliche Mehrheit sein?
  • Fristen
  • Abstimmungs-Tool