Koalitionsverhandlungen CDU/FDP 2009
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Auf dieser Seite wird eine Auflistung in Artikelform für die Webseite vorbereitet. Nach Möglichkeit sollten an jeder Stelle Quellen angegeben werden. Informationen auf dieser Seite sind noch keine offiziellen Standpunkte der Piratenpartei.
- Hmm, bin von der prettytable nicht so überzeugt.. ich probier bei VDS unten mal was anderes.. ich denke das ist lesbarer. —lynX
- Wozu brauchen wir diese Seite? Wollen wir die kommunizieren? Dann mach ich damit gerne weiter.. —lynX
Stichwort | Das haben wir gefordert | Das hat die FDP gefordert | Das wurde im Koalitionsvertrag beschlossen | Zwischenfazit |
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Zugangserschwerungsgesetz | Aufhebung des Gesetzes. Abbau/Verbot der Inbetriebnahme einer Zensurinfrastruktur. | Aufhebung des Gesetzes. | BKA draengt international auf LOESCHUNG "kinderpornografischen" Materials. Es ist dem BKA untersagt Sperrlisten an die Zugangsanbieter (ISPs) herauszugeben. Nach einem Jahr soll ueberprueft werden ob die Loeschung von Inhalten erfolgreich war. Davon ab haengen weitere Entscheidungen. FDP gibt neues Versprechen nach einem Jahr das Gesetz komplett aufzuheben. |
Durchaus positive Aussichten. Abschaffung des Gesetzes wurde zwar nicht wie versprochen eingehalten, hat aber gute Chancen dennoch verwirklicht zu werden. Die Zensurinfrastruktur ist allerdings teilweise bereits aufgebaut. |
Vorratsdatenspeicherung | ||||
Online-Durchsuchung |
Vorratsdatenspeicherung
- Forderung der Piraten: Gesetz aufheben, auch auf EU-Ebene.
- Forderung der FDP: Gesetz aufzuheben.
- Koalitionsvertrag:
- Protokollierung wird weitergeführt bis zum Urteil des BVerfG.
- Der Zugriff auf die Daten wird nur noch in besonders schweren Gefahrensituationen erlaubt sein.
- Zwischenfazit: Das entspricht dem rechtlichen Status Quo und ist vollkommen unzureichend.
Online-Durchsuchung
- Online Durchsuchung bleibt bestehen. - Nur auf Beschluss eines Ermittlungsrichter des BGH (vorher reichte Amtsrichter) VERSPROCHEN WAR: - Das Gesetz aufzuheben
Zeugnisverweigerungsrecht
- hohes Schutzniveau wird auf alle Anwaltsgruppen ausgeweitet. - Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses wird straffrei. - Beschlagnahmung von Drucksachen bei Pressevertretern nur noch bei dringendem Tatverdacht.