Kategorie Diskussion:Benutzer kann Jura
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Sollte nicht vielleicht in die Skala eingeordnet werden, wo man sich einträgt, wenn man erstes und zweites Staatsexamen hat? Ist man mit (nur) erstem Staatsexamen in der dritten oder vierten Kategorie? Und gehören Volljuristen, die weder Anwalt noch Richter oder Professor sind nicht auch in die fünfte Kategorie?
Ich finde die Maßstäbe noch ein wenig unübersichtlich und unangemessen: Wer eine nichtjuristische Ausbildung hat, kann prinzipiell auch in die vier, wer das erste juristisches Staatsexamen hat, soll sich mit drei zufrieden geben?
Teilt noch jemand meine Sorgen?