| Es kann Situationen geben, in denen wir eine staatlich durchgeführte Verwanzung nicht verhindern können. In diesem Fall soll das Wahlprogramm sicherstellen, dass wir uns nicht einfach aus der Diskussion verabschieden und den anderen Parteien das Feld kampflos überlassen. Wir fordern für diesen Fall hilfsweise sehr strenge Vorgaben zur Umsetzung und Anforderungen an die Trojanisierung. Am Anfang und Ende lassen wir an unserem eigentlichen Ziel keine Zweifel.
Durch die strengen Regelungen ist beabsichtigt, den Eingriff als solches möglichst unattraktiv oder gleich unmöglich zu machen. Als Ziel sehe ich hier, die Zahl auf unter 20 derartige Eingriffe pro Jahr von allen berechtigten Stellen in der Bundesrepublik zusammen zu drosseln.
Wird das Know-How auf verschiedene Einzelpersonen in verschiedenenen Landes- und Bundesbehörden verteilt, kann kein einheitliches hohes Schutzniveau für die Grundrechte der Betroffenen garantiert werden. Um dieses hohe Niveau dur qualifiziertes, vertrauenswürdiges Fachpersonal sicherzustellen, schlage ich vor, dass diese Angriffe auf den Bürger von einer zentralen und daher hoffentlich gut kontrollierbaren Behörde zentral vorgenommen werden. Mir ist bewusst, dass es auch viele gute Gründe gegen so eine zentrale Schnüffelagentur gibt.
Zusätzlich zur Anordnung durch den Richter soll eine Kontrolle nach Abschluß eingeführt werden. Der Hintergund ist, dass Richter durch Annahme einer Maßnahme nicht am wenigsten Arbeit haben sollen. Ebenso entsteht durch diese Bewertungen eine Basis für zukünftige Entscheidungen. Sollten sich Maßnahmen trotz positiver abschliessender Bewertung durch den Richter als unrechtmässig herausstellen, können Probleme mit dem Richtervorbehalt nachgewiesen werden, die dann auch politisch oder anderweitig gelöst werden müssen.
Im LQFB wurde eine Vorgängerversion dieses Antrags eingefroren. Am Anfang habe ich noch mal unsere Position aus dem Grundsatzprogramm wiederholt. Desweiteren habe ich die richterliche Kontrolle nach Abschluß entsprechend eine Anregung modifiziert. (s.u.)
Diese Antrag wurde ursprünglich als PA318
beim Bundesparteitag 2011.2 in Offenbach eingereicht. Und zuletzt beim Bundesparteitag 2012.2 in Bochum als PA538.
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