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Das EP-4 ist bislang strittig in der EU. Es beinhaltet die konsequente Trennung von Infrastruktur und Betrieb, nicht nur die bilanzielle (wie z.B. bei der DB AG). Dadurch sollen vor allem „Quersubventionierung“ verhindert werden.
Es beinhaltet ebenso die Neuregelung und Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Eisenbahnagentur (EEA) gegenüber nationalen Sicherheitsbehörden (wie z.B. das Eisenbahnbundesamt-EBA) in Bezug auf internationale Bescheinigungen, Zulassungen von Loks und Wagenmaterial. Durch das EP-4 sollen die unterschiedlichen nationalen Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen vereinheitlicht werden. Dazu ist die Aufwertung der EEA (engl. ERA - European Railway Agency) gegenüber nationalen Behörden (z.B. EBA) voranzutreiben.
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Die Eisenbahnpakete in Kurzform:
EP-1: Bilanzielle Trennung von Infrastruktur und Betrieb, diskriminerungsfreier Zugang, Rahmenbedingungen für Interoperabilität
EP-2: Gründung Europäische Eisenbahnagentur (EEA), Konkretisierung der Interoperabilitätsrichtlinien,
EP-3: Öffnung grenzüberschreitender Personenverkehr, Stärkung Fahrgastrechte, europäischer Lokführerschein.
Das Europäische Parlament entscheidet 2014 über das EP-4. Insbesondere die "technische Säule" muss zu einem schnellen Kompromiss geführt werden, denn derzeit existieren europaweit ca. 11.000 nationale technische Vorschriften und Sicherheitsvorschriften, was einen freizügigen grenzüberschreitenden Schienenverkehr bisher beeinträchtigt.
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