HH:Bergedorf/Geschäftsordnung
GeschäftsordnungDie Geschäftsordnung wurde am 20.05.2010 bei der 1. Vorstandssitzung beschlossen. Stand: 20.05.2010
Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Setzung von Abgabefristen für Eingaben zu Themen ist möglich. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet. Die Tagesordnung umfasst die Festlegung des Datums für die nächsten Sitzung.
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Bezirksvorstandes werden an den Bezirksvorstand gerichtet und sollten auf der nächsten Sitzung behandelt werden. Nichtbehandlung von Anträgen müssen vom Vorstand begründet und protokolliert werden. Antragsberechtigt sind alle Piraten, die im Bezirksverband Hamburg Bergedorf oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.
Piraten können der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Ein Mitsprache- und Rederecht haben sie nur nach Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Der Vorstand verpflichtet sich zur transparenten und für die Piraten nachvollziehbaren Geschäftsführung.
Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Parteimitgliedern ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens eine Woche nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen und über die Bezirksmailingliste bekannt zu machen.
Der Bezirksverband verzichtet auf die eigenständige Kassen- und Kontoführung gemäß § 2.4 (1) und (2) der Bundesfinanzordnung. Der Vorstand, der stellvertretende Vorstand sowie der Schatzmeister sind jeweils allein Kontoverfügungsberechtigt. Über Verfügungen ist der gesamte Vorstand am gleichen Tag zu unterrichten und die erforderlichen Belege dem Schatzmeister innerhalb einer Woche zu übergeben.
Ausgaben über 100 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden.
Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Vorsitzender/Stellvertreter - Planung des Jahresprogramms des Vorstands - Einberufung der Mitgliederversammlung - Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation - Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen - Führung der laufenden Geschäfte - Personalfragen - Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen - Zuschüsse - Spendenwesen
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