HH:Arbeitsgruppen/Bildung/Bildungspolitik
Landesgesetze
- Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG): [1]
- Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG): [2]
- Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG): [3]
(Schwarz-)Grüne Schulreform
- http://de.wikipedia.org/wiki/Schulreform_in_Hamburg
- http://www.schulreform.hamburg.de/
- Gesetzentwurf: [4]
- Bildungsreport, empirische Grundlage der Reform: lang [5], Zusammenfassung [6]
- Rahmenkonzept der Schulreform, wichtig! [7]
Zusammenfassung des Rahmenkonzeptes
Paradigmen
- Früh fördern, spät trennen – ist das Prinzip vieler bei internationalen Vergleichsstudien erfolgreicher Staaten. Ergebnisse der Bildungsforschung zeigen übereinstimmend, dass durch frühe Förderung und längeres gemeinsames Lernen soziale Disparitäten verringert werden können bei gleichzeitiger Steigerung des Leistungsniveaus
Problemstellung
- Kinder (weltweit einzigartig) werden zu früh sortiert, viele (~30%) fallen vom Gymnasium runter, kaum jemand schafft den Sprung von unten nach oben
- soziale Herkunft bestimmt Bildungschancen zu startk
- laut PISA sind fast 30% der 15Jährigen gefährdet den Anschluss zu verlieren/keine Ausbildung
Ziele der Reform
Leitziele der Hamburger Bildungsoffensive sind daher, das Hamburger Schulsystem sozial gerechter zu gestalten und zugleich die Bildungsbeteiligung zu erhöhen. Im Einzelnen:
- Die Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen sind unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft zu erhöhen.
- Die Lernerfolge der einzelnen Schülerinnen und Schüler und des Schulsystems sind insgesamt zu erhöhen.
- Alle Bildungspotenziale sollen von Anfang an genutzt und bestmöglich gefördert werden. {Begabtenförderung}
- Es ist die Bereitschaft zu fördern, die eigene Bildungsbiografie in und nach der Schule aktiv zu gestalten und das „Lernen zu lernen“.
- Um unser Bildungssystem erfolgreich und zukunftsfähig zu machen, wird die Strukturreform mit der Etablierung einer neuen Lernkultur, neu ausbalancierten Verantwortungsstrukturen und einer weiteren Professionalisierung des Personals verbunden.
- Mit der Hamburger Bildungsoffensive:
- wird Heterogenität als Chance begriffen,
- wird die frühe Bildung gestärkt,
- wird ein längeres gemeinsames Lernen etabliert,
- wird die Vielgliedrigkeit des bisherigen Schulsystems reduziert,
- werden Bildungswege und Abschlussoptionen so lange wie möglich offen gehalten, werden Gestaltungsräume und Partizipationsmöglichkeiten aller an Schule Beteiligten erweitert und damit die Verantwortlichkeit für Lernprozesse und Lernergebnisse in der einzelnen Schule und in der Region erhöht,
- wird Institutionen übergreifende Kooperation in regionalen Bildungsnetzwerken gefördert,
- wird die weitere Professionalisierung des pädagogischen Personals im Prozess gefördert und werden hierzu entsprechende Unterstützungssysteme für Schulen, Fachgruppen, Lehrkräfte geschaffen.
Exemplarische Beispiele aus dem Konzept zur Umsetzung der Reform
- Abstrakt
- Im Zentrum der neuen Lernkultur stehen eine stärkere Individualisierung des Lernens und eine konsequente Orientierung an der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen.
- Grundlage für die Gestaltung der Lernprozesse sind geeignete lerndiagnostische Verfahren, die zur Dokumentation der individuellen Kompetenzentwicklung um Lernentwicklungsblätter und/oder Portfolios ergänzt werden ( Lernpass/-tagebuch )
- Die Gestaltung von Lernzeiten und Lernformen wird für alle Schulformen als Kontingentstundentafel vorgegeben. Eine Kontingentstundentafel legt für alle Fächer und Lernbereiche Mindeststundenzahlen über mehrere Jahrgangsstufen hinweg fest, stellt jeder Schule aber weitgehend frei, wie sie die ausgewiesenen fächer- und lernbereichsbezogenen Zeitkontingente auf diese Jahrgangsstufen verteilt. Die Kontingentstundentafel weist zudem ein flexibel einsetzbares Stundenkontingent aus.
- [...]erfolgt die integrative [Sprach]Förderung im Rahmen des Regelunterrichts. Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, um den Lernerfolg zu sichern, werden zusätzliche Fördermaßnahmen eingeleitet, die außerhalb des Regelunterrichts bzw. den Regelunterricht ergänzend durchgeführt werden
- Primarschule ( Jahrgangsstufen 0/1 - 6 )
- In den Jahrgangsstufen 1 und 2 unterrichten fachlich qualifizierte Lehrkräfte Englisch. In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 unterrichten in der Regel Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für das Fach Englisch
- Im Wahlbereich der Jahrgangsstufen 5 und 6 nehmen die Schülerinnen und Schüler interessendifferenziert an unterschiedlichen Wahlangeboten teil. [...] Beispiele hierfür sind Kurse zum naturwissenschaftlichen Experimentieren, zum Philosophieren mit Kindern und Mathematikzirkel.
- Jede Primarschule bietet im Wahlbereich der Jahrgangsstufen 5 und 6 mindestens eine zweite Fremdsprache vierstündig an.
- Die Basisfrequenz für die Lerngruppen bzw. Jahrgangsklassen in den Jahrgangsstufen 0 bzw. 1 bis 6 beträgt 18 Schülerinnen und Schüler für Primarschulen mit den Sozialindizes 1 und 2 {schlechtes Umfeld} und für die übrigen Primarschulen 23 Schülerinnen und Schüler.
- Stadtteilschulen
- Die Basisfrequenz beträgt in der Sekundarstufe I durchgehend 21 und in der Sekundarstufe II 22 Schülerinnen und Schüler.
- Haben Schülerinnen und Schüler in der Stadtteilschule das Mindestziel einer Jahrgangsstufe nicht erreicht, so tritt an die Stelle der Wiederholung einer Jahrgangsstufe die verpflichtende Teilnahme an zusätzlichen Fördermaßnahmen. Aus den durch die Vermeidung von Wiederholungen im System eingesparten Ressourcen werden den Schulen für die entsprechenden Fördermaßnahmen Mittel zur Verfügung gestellt. Diese Förderung geht über ein rein defizitorientiertes Nachhilfe- und Hausaufgabenbetreuungsangebot hinaus und zielt auf ein fächerübergreifendes zusätzliches Lerncoaching.
- Der Übergang von der Stadtteilschule in das Gymnasium ist nach der Jahrgangsstufe 11 der Stadtteilschule in die Studienstufe (Jahrgangsstufe 11) des Gymnasiums möglich.
- Gymnasium
- Die Basisfrequenz für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 des Gymnasiums beträgt 25, die der Jahrgangsstufen 11 und 12 beträgt 22 Schülerinnen und Schüler.
- Schüler, die ab dem 1. August 2010 in das Gymnasium eintreten, ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 nur im Ausnahmefall und lediglich auf Antrag der Eltern bzw. der Schülerin oder des Schülers ein Schulformwechsel möglich. { Schule kann keine Schüler abschieben. }
- Haben Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums das Mindestziel der Jahrgangsstufen 7 bis 9 nicht erreicht, tritt an die Stelle der Wiederholung einer Jahrgangsstufe die verpflichtende Teilnahme an zusätzlichen Fördermaßnahmen.
- Lehrer
- Die Bildungsoffensive stellt die Schulen als Ganzes und auch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer vor große Herausforderungen. Hierzu bietet die Fortbildungsoffensive „Individualisierter Unterricht in allen Schulen“ den Schulen und Lehrkräften Unterstützung. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung ist damit beauftragt, die erforderlichen Qualifizierungen und Beratungsleistungen von Leitungen und Lehrkräften aller Schulformen im Schulentwicklungsprozess durchzuführen. Es wird den Hamburger Schulen und Lehrkräften in den Jahren bis 2012 ein inhaltlich und zeitlich auf die Veränderungsprozesse bezogenes Qualifizierungs- und Beratungsangebot unterbreiten, das die Schulen bedarfsorientiert nutzen können.
Studiengebühren
Geregelt in §6, §6a-§6e HmbHG [8]
Lernmittelfreiheit
Ist das ein Thema für uns? Wie verankert man sowas im Gesetz?
Kita/Kindergartenplatz
fängt die Bildung erst mit dem 6. Lebensjahr an?
Spenden
Ich denke, dass viele (vorallem wohlhabendere) Eltern bereit sind die Schulen bzw. Bildungseinrichtungen ihrer Kinder zusätzlich finanziell zu unterstützen, nur ist dies mit zu viel Bürokratie verbunden und es wird nicht aktiv angeboten (so kommt es mir zumindest vor). Abhilfe ist hier von Nöten, Beispiel(!) wäre die Einrichtung eines 'Hamburger Bildungsfonds' und Aufrufaktionen. Dies ist zwar nur ein kleines Thema aber vielleicht mit großer Wirkung. --Ginfizz 03:22, 23. Okt. 2009 (CEST)