HH:8. Landesparteitag

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Aufgrund des Rücktrittes des Hamburger Schatzmeisters am 06. Januar 2010 muss laut Satzung und Parteiengesetz ein neuer Vorstand gewählt werden. Da in den folgenden drei Monaten keine reguläre Landesmitgliederversammlung angesetzt war, wird der Vorstand auf einer außerordentlichen Landesmitgliederversammlung neu gewählt.

Planung

Termin 06.02.2010 um 12.00 Uhr

Ort, Schulterblatt 73, Obere Etage im großen Saal

Wir sind nach jetzigem Stand stimmbrechtigt, wenn 59 Piraten akkreditiert sind. Wir eröffnen pünktlich um 12 Uhr, die Akkreditierung erfolgt ab 11:30 Uhr. Wenn bis 12.30 Uhr nicht genügend akkreditierte Piraten anwesend sind wird der LPT abgesagt und muss wiederholt werden. Das kostet unnötig Zeit, Energie und Geld. Also erscheint zahlreich.

Verantwortlich für die Planung sind Desiree und Robert. Die Kommunikation erfolgt über die Mailingliste orga(at)piratenpartei-hamburg.de.

Tagesordnung

  • TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden
  • TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters
  • TOP 4: Ernennung des Protokollführers
    (gemäß § 17, Abs. 2 unserer Satzung geschieht dies durch den Versammlungsleiter)
  • TOP 5: Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
  • TOP 6: Beschluss über die Geschäftsordnung
  • TOP 7: Wahl der Kassenprüfer
  • TOP 8: Finanzbericht des Schatzmeisters
  • TOP 9: Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder
  • PAUSE: 30 min
  • TOP 10: Bericht der Kassenprüfer
  • TOP 11: Entlastung des Vorstands
  • TOP 12: Anzahl Beisitzer bestimmen
  • TOP 13: Wahl des Vorstands mit Vorstellung vor und Veröffentlichung der Wahlergebnisse nach jedem Wahlgang
    1. Wahl des Vorsitzenden
    2. Wahl des stellvertretender Vorsitzenden
    3. Wahl des Schatzmeisters
    4. Wahl der Beisitzer

Kandidaten

Die Kandidaturen für die Vorstandsämter finden sich auf dieser Seite.

Protokoll

Das Protokoll wird veröffentlicht, sobald es fertiggestellt ist.

Geschäftsordnung

Die derzeitig gültige Geschäftsordnung findet sich hier.

Es kommen nur die Bestimmungen zum tragen, die auf einen außerordentlichen Landesparteitag zutreffen.

Der Landesparteitag kann sich jederzeit eine neue Geschäftsordnung geben.

Wahlverfahren

Laut unserer Satzung ist folgendes vorgeschrieben: §17.3 Der Landesparteitag fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

FAQ

Was bedeutet die Entlastung des Vorstands?

Die Haftung geht auf die Partei über.

Kann jedes Vorstandsmitglied einzeln entlastet werden?

Ja- das ist möglich. Einfach einen GO- Antrag stellen.

Kann ein Mitglied in Abwesenheit entlastet werden?

Ja.

Wie stelle ich einen GO- Antrag und was ist das überhaupt?

Die Piraten aus SH haben das hier ganz toll zusammen gefasst: Datei:Easy-go-sh.pdf

Nach welchem Prinzip wird gewählt?

s. Satzung