HH-Web:Datenschutz

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Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring der Schufa und anderen Auskunfteien machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten, sondern auch die Nutzung aller dieser Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden, kontrollieren zu können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

Online-Durchsuchungen

Um dem Staat heimlichen Zugriff auf gespeicherte Daten (Kontakte, Korrespondenz, Chat-Mitschnitte, besuchte Internetseiten) zu gewähren, können staatliche Ermittler über das Internet unbemerkt Spionagesoftware („Trojaner") auf Firmen- und Privatrechner einspielen. Am 25.04.2007 wurde bekannt, dass solche verdeckten Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 auf Anordnung Otto Schilys durchgeführt werden, obwohl sie vom Grundgesetz und der Strafprozessordnung nicht gedeckt sind. In den Reihen der Großen Koalition wird daher aktuell über eine Grundrechtsänderung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage von Online-Durchsuchungen debattiert. Jede Datei auf allen Computern in Deutschland, und sei sie noch so geheim, kann somit gelesen werden, ohne dass der Benutzer dies überhaupt bemerkt.

Die Piratenpartei ist der Meinung, dass diese Eingriffsmöglichkeit in die Privatsphäre aller Bürger und Unternehmen abzulehnen ist, da die Grenzen der Verhältnismäßigkeit endgültig gesprengt werden.

Vorratsdatenspeicherung

Am 18. 04. 2007 hat das Bundeskabinett den von Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dieser verpflichtet alle Anbieter von Kommunikationsdiensten (Telefon-, Internet-, Emailprovider usw.), ohne einen konkreten Tatverdacht, künftig die gesamten Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer über mindestens sechs Monate für staatlichen Zugriff vorrätig zu halten. Dazu gehören alle besuchten Internetadressen (IPs), alle Mailkontakte sowie die Information, wann man mit wem von wo aus telefoniert hat. Diese Vorratsdatenspeicherung trifft alle unschuldigen 80 Millionen Bürger in Deutschland, da Kriminelle und Terroristen diese Vorratsdatenspeicherung leicht umgehen können. Die hohen Datenmengen und ihre Speicherung belasten die Internetprovider mit hohen Kosten, die zu einer Verteuerung von Internetzugängen führen werden. Die Auswertung der vielen Verbindungsdaten wird die Strafverfolgung überlasten und ihre Kapazität wird nicht mehr im vollem Umfang für die Verbrechensbekämpfung zur Verfügung stehen. Gegen die Vorratsdatenspeicherung wird bereits auf europäischer Ebene geklagt und Juristen sind sich einig, dass sie auch gegen das Grundgesetz verstößt. Trotzdem hält unsere Bundesregierung an der Vorratsdatenspeicherung fest und bürdet den Telekommunikationsunternehmen in Deutschland damit hohe Kosten auf, obwohl sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für verfassungswidrig erklärt werden wird.

Die Piratenpartei geht zusammen mit anderen Organisationen (wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) gegen diese pauschale Verdächtigung von 80 Millionen Bürgern vor.