HE:Wahlplakate/Waldeck-Frankenberg/Battenberg

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Wahlplakattafeln

Keine Angabe

Eigene Plakate

Folgende Auflagen sind zu beachten:

  1. Die Erlaubnis wird auf jederzeitigen, entschädigungslosen Widerspruch erteilt.
  2. Für Schäden, die dem Träger der Straßenbaulast aus der Sondernutzung entstehen, auch Dritten gegenüber, haftet der Erlaubnisinhaber.
  3. Die Plakate dürfen nicht im gesamten Bereich der "Hänsel-und-Gretel-Anlage" und der Burgberghalle sowie auf Gehwegen aufgestellt und der Verkehr nicht beeinträchtigt werden. Sie dürfen außerdem nicht an Verkehrszeichen befestigt werden.
  4. Die Beseitigung der Plakate hat unmittelbar nach Beendigung der Wahlen zu erfolgen.